Avoda Sara — Blatt 57a
1wenn ich jemand finde, der ihn verbietet, nach R. Nathan, so verbiete ich ihn sogar zur Nutznießung, (es wird nämlich gelehrt, wenn er ihn gemessen hat, einerlei ob mit der Hand oder mit dem Fuße, müsse er verkauft werden, und wie R. Nathan sagt, wenn mit der Hand, sei er verboten, und wenn mit dem Fuße, sei er erlaubt,)
2so sagt ja R. Nathan dies nur, wenn mit der Hand, nicht aber, wenn mit dem Fuße!? – Vielmehr, er dachte, wenn ich jemand finde, der ihn erlaubt, nach R. Šimo͑n, so erlaube ich ihn sogar zum Trinken.
3Einst stieg in Biram ein Nichtjude auf eine Palme und holte sich einen Palmzweig, und als er herabstieg, berührte er unbeabsichtigt Wein mit dem Palmzweige; da erlaubte Rabh, ihn an einen Nichtjuden zu verkaufen.
4R. Kahana und R. Asi sprachen zu Rabh: Der Meister selbst ist es ja, welcher sagt, daß schon ein einen Tag altes Kind den Wein libiere!? Dieser erwiderte: Ich sagte es allerdings hinsichtlich des Trinkens, sagte ich es etwa hinsichtlich der Nutznießung!?
5Der Text. Rabh sagte: Ein einen Tag altes Kind libiert den Wein.
6R. Šimi b. Ḥija wandte gegen Rabh ein: Von Nichtjuden gekaufte Sklaven, die beschnitten worden, aber nicht untergetaucht sind, und ebenso die Söhne von Sklavinnen, die beschnitten worden, aber nicht untergetaucht sind, sind auf der Straße durch ihren Speichel und durch Auftreten verunreinigend, und wie manche sagen, nicht verunreinigend;
7der von ihnen berührte Wein ist, wenn sie erwachsen sind, Libationswein, und wenn sie minderjährig sind, kein Libationswein. Folgende heißen erwachsen und folgende heißen minderjährig; erwachsen heißen sie, wenn sie das Wesen des Götzen und seines Dienstes kennen, und minderjährig heißen sie, wenn sie das Wesen des Götzen und seines Dienstes nicht kennen.
8Hier lehrt er also: nur erwachsen, nicht aber minderjährig!? Dies ist auf die Söhne von Sklavinnen zu beziehen. –
9Es heißt ja aber: ebenso!? – Nur hinsichtlich des Speichels und des Auftretens. –
10Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, sie seien verunreinigend, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, sie seien nicht verunreinigend!? –
11Folgendes lehrt er uns: Sklaven gleich den Söhnen von Sklavinnen; wie die Söhne von Sklavinnen nur dann den Wein libieren, wenn sie beschnitten worden und nicht untergetaucht sind, nicht aber, wenn sie beschnitten worden und untergetaucht sind, ebenso auch Sklaven.
12Dies schließt die Lehre R. Naḥmans im Namen Šemuéls aus; R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls, von Nichtjuden gekaufte Sklaven, obgleich sie beschnitten worden und untergetaucht sind, libieren den Wein so lange, bis die Götzen aus ihrem Munde geschwunden sind, so lehrt er uns, daß dem nicht so ist.
13Der Text. R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Von Nichtjuden gekaufte Sklaven libieren, obgleich sie beschnitten worden und untergetaucht sind, den Wein so lange, bis die Götzen aus ihrem Munde geschwunden sind. – Wie lange? R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Zwölf Monate.
14Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Von Nichtjuden gekaufte Sklaven, die beschnitten worden und nicht untergetaucht sind, und ebenso die Söhne von Sklavinnen, die beschnitten worden und nicht untergetaucht sind, sind auf der Straße durch ihren Speichel und durch Auftreten verunreinigend, und wie manche sagen, nicht verunreinigend;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.