Avoda Sara — Blatt 58a
1Als hierauf R. Hona b. R. Naḥman nach Maḥoza kam, sprach Raba zu seinem Diener R. Eljaqim: Schließe die Tür, damit nicht Leute kommen und mich belästigen.
2Inzwischen trat jener ein, und fragte ihn, wie in einem solchen Falle zu entscheiden sei. Dieser erwiderte: Er ist verboten, sogar zur Nutznießung. – Der Meister sagte ja aber, er habe ihn durch das Plätschern nicht libiert!? – Ich sagte, außer dem Werte dieses Weines, sagte ich es etwa auch vom Werte dieses Weines!?
3Raba sagte: Als ich in Pumbeditha war, überhäufte mich Naḥmani mit Einwendungen aus einer Lehre und einer Barajtha, daß er verboten sei.
4Aus einer Lehre, denn einst ereignete sich ein solcher Fall in Nehardea͑ und Šemuél verbot ihn, in Tiberjas, und R. Joḥanan verbot ihn. Als ich ihm dann entgegnete: weil diese Orte im Gesetze unkundig sind, erwiderte er mir: Tiberjas und Nehardea͑ sind im Gesetz unkundig und Maḥoza ist im Gesetz kundig!?
5Aus einer Barajtha: Wenn ein nichtjüdischer Meßbeamter den Heber ins Faß sticht und [Wein] heraufzieht, oder wenn er aus einem Becher kostet und [den Rest] zurück ins Faß gießt, dies ist ein Fall, der sich auch ereignete, und [der Wein] wurde verboten. Doch wohl zur Nutznießung. – Nein, zum Trinken. –
6Demnach sollte es doch heißen, daß man ihn verkaufe, wie es auch im Schlußsatz heißt: wenn ein nichtjüdischer Gewalttäter die Hand in ein Faß steckt im Glauben, es enthalte Öl, und es in Wirklichkeit Wein enthält, dies ist ein Fall, der sich einst ereignete, und sie sagten, man verkaufe ihn!? Dies ist eine Widerlegung Rabas. Eine Widerlegung.
7R. Jose b. Arva und R. Jose b. Nehoraj saßen einst beisammen und tranken Wein, und als ein Mann herankam, baten sie ihn, ihnen einzuschenken. Nachdem er [den Wein] in den Becher gegossen hatte, stellte es sich heraus, daß es ein Nichtjude war. Da verbot ihn der eine, sogar zur Nutznießung, und der andere erlaubte ihn, sogar zum Trinken. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Der ihn verboten hat, hat recht, und der ihn erlaubt hat, hat ebenfalls recht. Der ihn verboten hat, ist der Ansicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.