Avoda Sara — Blatt 5b
1Söhne von Undankbaren, denn es heißt: die Frau, die du mir beigesellt hast, die gab mir von dem Baume und ich aß.
2Und auch unser Meister Moše deutete es den Jisraéliten erst nach vierzig Jahren an, denn es heißt: und ich führte euch vierzig Jahre in der Wüste, und es heißt: und Gott gab euch kein Verständnis &c. Raba sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß der Mensch seinen Lehrer erst nach vierzig Jahren richtig versteht.
3R. Joḥanan sagte im Namen des R. Banaá: Es heißt: heil euch, die ihr allenthalben an den Gewässern säet, und den Fuß der Ochsen und Esel frei schweifen lasset; heil Jisraél, wenn sie sich mit der Tora und Wohltätigkeit befassen, dann befindet sich ihr Trieb in ihrer Gewalt, und nicht sie in der Gewalt ihres Triebes, denn es heißt: Heil euch, die ihr allenthalben an den Gewässern säet; unter ‘säen’ ist die Wohltätigkeit zu verstehen, denn es heißt: säet zur Wohltätigkeit und erntet nach Liebe, und unter ‘Wasser’ ist die Tora zu verstehen, denn es heißt: auf, ihr Durstigen alle, kommt zum Wasser.
4Den Fuß der Ochsen und Esel frei schweifen lasset. In der Schule Elijahus wurde gelehrt: Stets mache sich der Mensch für Worte der Tora zum Ochsen für das Joch und zum Esel für die Last.
5DREI TAGE &C. IST ES VERBOTEN, MIT IHNEN HANDEL ZU TREIBEN. Ist denn ein Hinweis auf einen solchen [Zeitraum] erforderlich,
6wir haben ja gelernt: An vier Zeiten im Jahre muß der Verkäufer eines Tieres dem Käufer mitteilen, daß er das Muttertier, beziehungsweise die Tochter zum Schlachten verkauft habe;
7folgende sind es: der Vorabend des letzten Tages des Hüttenfestes, der Vorabend des ersten Tages des Pesaḥfestes, der Vorabend des Wochenfestes und der Vorabend des Neujahrsfestes: nach R. Jose dem Galiläer, in Galiläa auch am Vorabend des Versöhnungstages!? —
8Da, wo es zum Essen verwendet wird, genügt ein Tag, hierbei aber, wo es als Opfer verwendet wird, sind drei Tage erforderlich. — Sind denn, wenn es als Opfer verwendet wird, drei Tage ausreichend, wir haben ja gelernt, daß man dreißig Tage vor dem Pesaḥfest über die Satzungen des Pesaḥvortage, und wie R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, zwei Wochen!? —
9Bei uns sind die unbrauchbarmachenden Gebrechen zahlreich, denn sogar ein Häutchen am Auge gilt als solches, daher sind dreißig Tage erforderlich, bei ihnen aber gilt nur das Fehlen eines Gliedes als solches, daher sind drei Tage ausreichend.
10R. Elea͑zar sagte nämlich: Woher, daß [ein Vieh], dem ein Glied fehlt, den Noaḥiden verboten ist? Es heißt: und von allem Lebenden, von allem Fleische, sollst du je zwei nehmen, von allem &c.; die Tora sagt damit, daß man nur ein Tier darbringe, dessen Hauptglieder leben. —
11Dies ist ja dazu nötig, das Totverletzte auszuschließen!? — [Die Ausschließung] des Totverletzten geht hervor aus: Nachkommen zu erhalten. — Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das Totverletzte könne nicht gebären,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.