Avoda Sara — Blatt 60a
1das andere aber ist erlaubt. Manche lesen: Da entschied R. Papa: Oberhalb des Spundloches ist er verboten, das andere aber ist erlaubt.
2R. Jemar sagte: Hierüber [streiten] Tannaím: Wenn ein Faß ein Loch bekommen hat, einerlei ob an der Mündung oder am Boden oder an der Wandung, und jemand, der am selben Tage untergetaucht ist, es berührt, so ist es unrein. R. Jehuda sagt, wenn an der Mündung oder am Boden, so ist es unrein, wenn an der Wandung, so ist es rein.
3R. Papa sagte: Wenn ein Nichtjude das Faß hält und der Jisraélit die Kufe, so ist der Wein verboten, weil er dann durch die Kraft des Nichtjuden kommt, wenn aber der Jisraélit das Faß hält und der Nichtjude die Kufe, so ist der Wein erlaubt; wenn er sie aber schüttelt, so ist er verboten.
4R. Papa sagte: Wenn ein Nichtjude einen Schlauch [mit Wein] trägt, und ein Jisraélit hinter ihm geht, so ist er, wenn [der Schlauch] voll ist, erlaubt, da er nicht plätschern kann, wenn er aber nicht voll ist, verboten, weil er plätschern kann; wenn aber eine Kufe, so ist er, wenn sie voll ist, verboten, weil er ihn vielleicht berührt hat, wenn sie nicht voll ist, erlaubt, weil er ihn nicht berührt hat.
5R. Aši sagte: Bei einem Schlauche ist er, ob voll oder nicht voll, erlaubt, weil die Libation nicht auf diese Weise erfolgt.
6Aus einer Preßkelter ist er nach R. Papi erlaubt und nach R. Aši, nach anderen nach R. Šimi b. Aši, verbaten.
7Über seine direkte Kraft streitet niemand, ob er verboten sei, sie streiten nur über seine indirekte Kraft. Manche lesen: Über seine indirekte Kraft streitet niemand, ob er erlaubt sei, sie streiten nur über seine direkte Kraft. Einst ereignete sich ein solcher Fall bei indirekter Kraft, und R. Ja͑qob aus Nehar Peqod verbot ihn.
8Einst ereignete es sich, daß ein Faß
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.