Avoda Sara — Blatt 62a

1WENN EINER EINEN ARBEITER MIETET, BEI IHM AN LIBATIONSWEIN ZU ARBEITEN, SO IST DER LOHN VERBOTEN. HAT ER IHN GEMIETET, BEI IHM EINE ANDERE ARBEIT ZU VERRICHTEN, SO IST, AUCH WENN ER VON IHM VERLANGT, LIBATIONSWEIN VON EINEM ORTE NACH EINEM ANDEREN UMZUTRAGEN, DER LOHN ERLAUBT. WENN ER EINEN ESEL MIETET, AUF DIESEM LIBATIONSWEIN ZU HOLEN, SO IST DER LOHN VERBOTEN; HAT ER IHN GEMIETET, AUF IHM ZU SITZEN, SO IST, AUCH WENN ER AUF IHN SEINEN WEINKRUG GELEGT HAT, DER LOHN ERLAUBT.

2GEMARA. Aus welchem Grunde ist der Lohn verboten: wollte man sagen, da der Libationswein zur Nutznießung verboten ist, so ist auch der Lohn verboten, so sind ja auch Ungeweihtes und Mischfrucht zur Nutznießung verboten, dennoch haben wir gelernt, wenn man sie verkauft und mit dem Gelde sich eine Frau angetraut hat, sei die Antrauung gültig,

3und wollte man sagen, weil das Verbot auf den Erlös übertragen wird, wie bei einem Götzen, so wird ja auch bei Siebentjahrsfrüchten das Verbot auf den Erlös übertragen, dennoch haben wir gelernt, wenn jemand zu einem Arbeiter sagt: da hast du diesen Denar und sammle mir dafür heute Kräuter, sei der Lohn verboten, wenn aber: sammle mir heute Kräuter, sei der Lohn erlaubt!?

4R. Abahu erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies ist eine Maßregelung, die die Weisen den Eseltreibern und [den Arbeitern an] Libationswein auferlegt haben. – Beim Libationsweine, wie wir bereits gesagt haben, welches Bewenden hat es aber mit den Eseltreibern? – Es wird gelehrt: Wenn Eseltreiber an Siebentjahrsfrüchten arbeiten, so ist ihr Lohn Siebentjahrs[frucht].

5Was ist unter ‘ihr Lohn Siebentjahrs[frucht]’ zu verstehen: wollte man sagen, man zahle ihnen mit Früchten vom Siebentjahre, so ergibt es sich ja, daß dieser seine Schuld mit Früchten vom Siebentjahre bezahlt, und die Tora sagt: zum Essen, nicht aber zum Handeln;

6und wollte man sagen, der Lohn sei gleich den Siebentjahrsfrüchten heilig, so ist ja dem nicht so, denn wir haben gelernt, wenn jemand zu einem Arbeiter sagt: da hast du diesen Denar und sammle mir heute Kräuter, sei der Lohn erlaubt, wenn aber: sammle mir dafür heute Kräuter, sei der Lohn verboten!?

7Abajje erwiderte: Tatsächlich wird er mit Früchten vom Siebentjahre bezahlt, wenn du aber einwendest, diese dürfen nur gegessen, aber nicht zum Handel verwandt werden, [so ist zu erwidern,] man zahle ihm auf erlaubte Weise. Wir haben nämlich gelernt: Man darf nicht zu seinem Nächsten sagen:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.