Avoda Sara — Blatt 63b

1ohne dabei [die Übertretung des Gesetzes] vom Siebentjahre, vom Zehnten und vom Libationsweine zu befürchten;

2hat er aber zu ihnen gesagt: geht und eßt, ich werde bezahlen, geht und trinkt, ich werde bezahlen, so hat er [das Gesetz] vom Siebentjahre, vom Zehnten und vom Libationsweine zu befürchten.

3Da wird also von der Bezahlung angenommen, sie sei ein Entgelt für das Verbotene, ebenso sollte auch hierbei von der Bezahlung angenommen werden, sie sei ein Entgelt für das Verbotene!?

4R. Ḥisda erwiderte: Dies gilt von einem Krämer, bei dem er zu borgen pflegt und somit in seiner Schuld steht; da dieser ihm stets zu borgen pflegt, so hat er den Denar geeignet, noch während er sich bei jenem befindet. –

5Demnach ist es erlaubt, wenn der Krämer ihm nicht zu borgen pflegt; wozu lehrt er nun, wenn er zu ihnen gesagt hat: geht und eßt für diesen Denar, geht und trinkt für diesen Denar, er sollte doch bei dem einen Falle einen Unterschied machen:

6dies nur dann, wenn der Krämer ihm zu borgen pflegt und er somit in seiner Schuld steht, wenn der Krämer ihm aber nicht zu borgen pflegt, so ist es erlaubt!?

7Und steht er ferner, wenn der Krämer ihm nicht zu borgen pflegt, etwa nicht sofort in seiner Schuld, Raba sagte ja, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: gib jenem eine Mine und du sollst mein ganzes Vermögen eignen, eigne dieser es auf Grund des Gesetzes von der Bürgschaft!?

8Vielmehr, erklärte Raba, ist es einerlei, ob er ihn zu borgen pflegt oder er ihm nicht zu borgen pflegt; wenn er auch sofort in seiner Schuld steht, so hat er ihm immerhin [das Geld]nicht reserviert, somit kann es nicht verboten sein. –

9Weshalb hat er demnach hierbei das Gesetz vom Siebentjahre zu befürchten, die Schuld ist ja nicht bezeichnet!? R. Papa erwiderte: Wenn er ihm den Denar im Voraus gegeben hat.

10R. Kahana sagte: Ich trug diese Lehre R. Zebid aus Nehardea͑ vor, und er sprach zu mir: Wieso heißt es demnach: geht und eßt, geht und trinkt, ich werde bezahlen, es sollte ja heißen: geht und eßt, geht und trinkt, ich werde abrechnen!? Ich erwiderte ihm: Lies: geht &c. ich werde abrechnen.

11R. Aši erklärte: Wenn er selber mit der Hand genommen und ihnen gegeben hat. R. Jemar sprach zu R. Aši: Wieso heißt es demnach: geht und eßt, geht und trinkt, es sollte ja heißen: nehmet und eßt, nehmet und trinkt!? Dieser erwiderte: Lies: nehmet und eßt, nehmet und trinkt.

12R. Naḥman, U͑la und Abimi b. Papi saßen beisammen, und mit ihnen saß auch R. Ḥija b. Ami, und sie warfen folgende Frage auf: Wie ist es, wenn er ihn gemietet hat, [Fässer mit] Libationswein zu zerbrechen? Sagen wir, es sei verboten, da ihm das Vorhandensein derselben erwünscht ist, oder ist jede Verminderung des Lästerlichen erlaubt?

13R. Naḥman sprach: Mag er zerbrechen und Segen komme über ihn. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Man darf nicht zusammen mit einem Nichtjuden bei Mischfrucht graben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.