Avoda Sara — Blatt 65a

1an Abidarna an einem ihrer Feste, indem er sagte: Ich weiß von ihm, daß er keine Götzen anbetet. – R. Joseph sprach zu ihm: Es wird ja aber gelehrt, nur derjenige sei Beisaßproselyt, der vor drei Genossen auf sich genommen hat, keine Götzen anzubeten!? – Diese Lehre spricht von [der Pflicht] seiner Unterhaltung. –

2Aber Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, ein Beisaßproselyt, der nach Ablauf von zwölf Monaten sich nicht beschneiden ließ, gelte als Häretiker der weltlichen Völker!? Dies nur, wenn er auf sich genommen hat, sich beschneiden zu lassen, und dies unterläßt.

3Raba sandte einst ein Geschenk an Bar Šešakh an einem ihrer Feste, indem er sagte: Ich weiß von ihm, daß er keine Götzen anbetet. Als er zu ihm kam, traf er ihn bis an den Hals in einem Rosenbad sitzen und nackte Huren um ihn stehen. Da sprach dieser zu ihm: Habt ihr so etwas in der zukünftigen Welt? Jener erwiderte: Was wir haben, ist besser als dies. Dieser entgegnete: Gibt es etwas Besseres als dies? Jener erwiderte: Ihr habt Furcht vor der Regierung, wir aber werden keine Furcht vor der Regierung haben. Dieser entgegnete: Welche Furcht habe ich denn vor der Regierung!?

4Während sie saßen, kam ein Bote des Königs und sprach zu ihm: Komm, der König verlangt nach dir. Als er fortging, sprach er zu ihm: Platzen mag das Auge, das Böses an euch sehen will. Da sprach Raba: Amen! Hierauf platzte das Auge des Bar Šešakh.

5R. Papi sagte: Er sollte ihm mit folgendem Schriftverse erwidert haben: Königstöchter sind unter deinen Geliebten, die Kebse steht zu deiner Rechten in Ophirgold. R. Naḥman h. Jiçḥaq sagte: Er sollte ihm mit folgendem Schriftverse erwidert haben: Es hat außer dir, o Gott, kein Auge geschaut, was für den auf ihn Harrenden geschehen wird.

6HAT ER IHN GEMIETET, BEI IHM ANDERE ARBEITEN ZU VERRICHTEN. Also auch wenn er es zu ihm nicht gegen Abend gesagt hat,

7und dem widersprechend wird gelehrt, wenn einer einen Arbeiter mietet, und gegen Abend zu ihm sagt, daß er ihm ein Faß Libationswein von einer Stelle nach einer anderen umtrage, sei der Lohn erlaubt: also nur dann, wenn er es zu ihm gegen Abend gesagt hat, nicht aber, wenn während des ganzen Tages!?

8Abajje erwiderte: Unsere Mišna spricht eben von dem Falle, wenn er es zu ihm gegen Abend gesagt hat. Raba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn er zu ihm gesagt hat, daß er ihm hundert Fässer für hundert Peruṭas umtrage, und eines in dem Falle, wenn er zu ihm gesagt hat, daß er ihm das Faß für eine Peruṭa umtrage.

9Desgleichen wird auch gelehrt: Wenn einer einen Arbeiter mietet und zu ihm sagt, daß er ihm hundert Fässer für hundert Peruṭas umtrage, und eines unter ihnen Libationswein enthält, so ist der Lohn verboten, wenn aber: das Faß für eine Peruṭa, und eines unter ihnen Libationswein enthält, so ist der Lohn erlaubt.

10WENN ER EINEN ESEL MIETET, AUF DIESEM LIBATIONSWEIN ZU HOLEN, SO IST DER LOHN VERBOTEN. Wozu ist dies nötig, dies ist ja dasselbe, was der Anfangsatz!? – Der Schlußsatz ist nötig: hat er ihn gemietet, auf ihm zu sitzen, so ist, auch wenn er auf ihn seinen Weinkrug gelegt hat, der Lohn erlaubt. –

11Demnach hat [der Mieter] nicht das Recht, den Weinkrug aufzulegen,

12und dem widersprechend wird gelehrt: Wenn jemand einen Esel mietet, so darf der Mieter auf ihn sein Gewand, seinen Weinkrug und Speisen für diese Reise legen; alles andere kann der Eseltreiber zurückweisen. Der Eseltreiber darf auf diesen Gerste, Stroh und Speisen für diesen Tag legen; alles andere kann der Mieter zurückweisen!?

13Abajje erwiderte: Zugegeben, daß er das Recht hat, auf ihn seinen Weinkrug zu legen, aber immerhin kann er nicht, wenn er keinen hinauflegt, den Lohn für den Weinkrug abziehen. –

14In welchem Falle: bekommt man [Speise unterwegs] zu kaufen, so sollte auch der Eseltreiber zurückweisen können, und bekommt man keine zu kaufen, so sollte auch der Mieter nicht zurückweisen können!?

15R. Papa erwiderte: In dem Falle, wenn man mit Mühe von Herberge zu Herberge zu kaufen bekommt; es gehört zur Gepflogenheit der Eseltreiber, sich zu bemühen und zu kaufen, nicht aber gehört es zur Gepflogenheit des Mieters, sich zu bemühen und zu kaufen.

16Der Vater des R. Aḥa, des Sohnes des R. Iqa,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.