Avoda Sara — Blatt 69b

1Wenn er sie durch einen Umweg überraschen kann. – Im Schlußsatze ebenfalls!? – Wenn er zu ihnen ausdrücklich gesagt hat, daß sie vorangehen mögen, er komme nach, so haben sie sich daraufverlassen.

2WENN JEMAND EINEN NICHTJUDEN IM LADEN ZURÜCKLÄSST &C. WENN JEMAND SEINEN WEIN AUF EINEN WAGEN ODER EIN SCHIFF LEGT &C. Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur vom [Zurücklassen eines] Nichtjuden gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er denkt, jener kann kommen und ihn überraschen, [beim Niederlegen] auf einen Wagen oder auf ein Schiff aber reist er mit seinem Schiffe weiter und tut, was er will.

3Und würde er es nur [vom Niederlegen] auf einen Wagen oder ein Schiff gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er denkt, jener kann über einen anderen Weg kommen oder am Ufer stehen und ihn beobachten, wenn man aber einen Nichtjuden im Laden zurückläßt, so schließt er die Tür ab und tut, was er will, so lehrt er uns.

4Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Der Streit besteht nur über einen [Spund] aus Gips, bei einem aus Ton aber sind alle der Ansicht, [wenn er so lange abwesend ist,] als man [das Faß] entspunden, verspunden und [der Spund] trocknen kann.

5Man wandte ein: R. Šimo͑n b.Gamliél sprach zu den Weisen: Der Verschluß ist ja sowohl oben als auch unten zu merken!

6Einleuchtend ist es nun, wenn du sagst, sie streiten über einen aus Ton, bei einem solchen ist der Verschluß sowohl oben als auch unten zu merken, wenn du aber sagst, sie streiten über einen aus Gips, so ist dies allerdings unten zu merken, oben aber nicht!? –

7R. Šimo͑n b. Gamliél hatte die Rabbanan nicht verstanden und sprach zu ihnen wie folgt: wenn ihr von einem aus Ton sprecht, so ist der Verschluß sowohl oben als auch unten zu merken, und wenn ihr von einem aus Gips sprecht, so ist dies allerdings oben nicht zu merken, wohl aber unten. – Und die Rabbanan!? – Da es oben nicht zu merken ist, so kommt man nicht darauf, [den Spund] umzukehren und nachzusehen. Oder aber, es kann vorkommen, daß er genau schließt.

8Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél, da eine anonyme Mišna übereinstimmend mit ihm lehrt:

9Wir haben nämlich gelernt: Wenn man mit ihm an einem Tische speist und eine Flasche auf den Tisch und eine Flasche auf dem Anrichtetisch stellt, ihn aber zurückläßt und hinausgeht, so ist, die sich auf dem Tische befindet, verboten, und die sich auf dem Anrichtetische befindet, erlaubt. Wenn er aber zu ihm gesagt hat, daß er sich den Wein selber mische und trinke, so ist auch die auf dem Anrichtetische befindliche verboten. Offene Fässer sind verboten, geschlossene sind erlaubt, es sei denn, daß er so lange [abwesend war], als man [das Faß] entspunden, verspunden und [der Spund] trocknen kann. –

10Dies ist ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, das ganze gehöre noch zu [den Worten des] R. Šimo͑n b. Gamliél, so lehrt er uns. –

11Wenn es nun feststeht, daß die Halakha wie R. Šimo͑n b. Gamliél ist, daß nämlich das Anbohren nicht zu befürchten ist, und wie R. Elie͑zer, daß nämlich eine Fälschung [des Siegels] nicht zu befürchten ist, weshalb lassen wir jetzt keinen Wein bei Nichtjuden zurück? – Wegen eines Spältchens.

12Raba sagte: Wenn Jisraéliten zusammen mit einer nichtjüdischen Hure bei Tische sitzen, so ist der Wein erlaubt, weil bei ihnen zwar der Reiz zur Sünde stark ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.