Avoda Sara — Blatt 70a

1nicht aber der Reiz zur Libation. Wenn eine jisraélitische Hure zusammen mit Nichtjuden bei Tische sitzt, so ist der Wein verboten, weil diese sie geringschätzen und sie sich von ihnen leiten läßt.

2Einst befand sich jisraélitischer Wein in einem Hause und ein Nichtjude ging da hinein und schloß die Tür hinter sich; in der Tür befand sich aber ein Spalt, und man sah den Nichtjuden zwischen den Fässern stehen. Da entschied Raba, die [Fässer, die] sich gegen den Spalt befinden, seien erlaubt, und die sich an beiden Seiten befinden, seien verboten.

3Einst befand sich jisraélitischer Wein in einem Hause, in dessen oberem Stocke ein Jisraélit und in dessen unterem Stocke ein Nichtjude wohnte. Einmal hörten sie ein Geräusch und gingen hinaus, und der Nichtjude kehrte früher zurück und schloß die Tür hinter sich ab. Da entschied Raba, der Wein sei erlaubt, denn er dachte: wie ich mich beeilt habe, so kann auch der Jisraélit sich beeilt haben und im oberen Stocke sitzen und mich beobachten.

4Einst befand sich jisraélitischer Wein in einer Herberge und ein Nichtjude wurde zwischen den Fässern angetroffen. Da entschied Raba: Ist er als Dieb erfaßt worden, so ist er erlaubt, wenn aber nicht, so ist er verboten.

5Einst befand sich [jisraélitischer] Wein in einem Hause und ein Nichtjude wurde zwischen den Fässern angetroffen. Da entschied Raba: Hat er eine Ausrede, so ist der Wein verboten, hat er keine Ausrede, so ist er erlaubt. Man wandte gegen ihn ein: Wurde die Herberge geschlossen, oder forderte er ihn auf, [den Wein] zu bewachen, so ist er verboten. Doch wohl, auch wenn er keine Ausrede hat!? – Nein, wenn er eine Ausrede hat.

6Einst saßen ein Jisraélit und ein Nichtjude beisammen und tranken Wein; da hörte der Jisraélit die Stimme des Gebetes aus dem Bethause, und er stand auf und ging fort. Da entschied Raba, der Wein sei erlaubt, denn er dachte, [der Jisraélit] kann sich jeden Augenblick seines Weines erinnern und zurückkehren.

7Einst befanden sich ein Jisraélit und ein Nichtjude zusammen auf einem Schiffe; da hörte der Jisraélit die Posaunenstöße des Sonnenunterganges, und er stand auf und ging fort. Da entschied Raba, der Wein sei erlaubt, denn er dachte, [der Jisraélit] kann sich jeden Augenblick seines Weines erinnern und zurückkehren,

8ohne die Šabbath-feier zu berücksichtigen. Raba sagte nämlich, der Proselyt Isar habe ihm gesagt, als er noch Nichtjude war, habe er geglaubt, die Jisraéliten beobachten den Šabbath nicht, denn würden sie den Šabbath beobachten, so müßte man viele Geldbeutel auf der Straße finden. Sie wissen aber nicht, daß wir uns auf die Lehre R. Jiçḥaqs stützen, denn R. Jiçḥaq sagte, wer am Šabbath einen Geldbeutel findet, dürfe ihn in [Abständen von] weniger als vier Ellen tragen.

9Einst ereignete es sich, daß ein Nichtjude, der das Brüllen eines Löwen hörte, sich in einer Kelter zwischen den Fässern versteckte. Da entschied Raba, der Wein sei erlaubt, denn er dachte: wie ich mich versteckt habe, so kann auch ein Jisraélit sich hinter mir versteckt haben und mich beobachten.

10Einst kamen Diebe in Pumbeditha und öffneten viele Weinfässer. Da entschied Raba, der Wein sei erlaubt, denn die meisten Diebe sind Jisraéliten. Dasselbe ereignete sich einst in Nehardea͑ und Šemuél entschied, der Wein sei erlaubt.

11Also nach R. Elie͑zer, welcher sagt, bei einem Zweifel des Eintretens sei man rein.

12Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand in der Regenzeit in einem Tal war, auf dessen einem Felde Unreines sich befindet, und sagt, er sei da zwar umhergegangen, wisse aber nicht, ob er auf diesem Felde war oder nicht, so ist er, wie R. Elie͑zer sagt, bei einem Zweifel des Hineinkommens rein, und bei einem Zweifel der Berührung unrein. –

13Anders war es in jenem Falle, da manche [die Fässer] öffneten, weil sie in diesen Geld vermuteten, so waltet hier ein doppelter Zweifel ob.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.