Avoda Sara — Blatt 6b
1Woher, daß man einem Nazir keinen Becher Wein und einem Noaḥiden kein Glied von einem lebenden Tierehinreichen darf? Es heißt: du sollst vor einem Blinden kein Hindernis legen, diese würden ja, auch wenn man sie ihnen hinreichen würde, selber nehmen, dennoch übertritt man das Verbot, vor einem Blinden kein Hindernis zu legen!? —
2Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie auf der gegenüberliegenden Seite eines Flusses stehen. Dies ist auch zu beweisen, denn es heißt: nicht hinreichen, nicht aber: nicht geben. Schließe hieraus.
3Sie fragten: Wie ist es, wenn man ein Geschäft abgeschlossen hat? R. Joḥanan sagte, hat man ein Geschäft abgeschlossen, sei [die Nutznießung] verboten; Reš Laqiš sagte, hat man ein Geschäft abgeschlossen, sei [die Nutznießung] erlaubt. R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Die Feste der Nichtjuden: hat man mit ihnen ein Geschäft abgeschlossen, so ist [die Nutznießung] verboten. Doch wohl vor dem Feste!? — Nein, nur während des Festes selbst.
4Manche lesen: R. Šimo͑n b. Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Die Feste der Nichtjuden: hat man mit ihnen ein Geschäft abgeschlossen, so ist [die Nutznießung] verboten. Nur am Feste selbst, nicht aber vor dem Feste!? — Der Autor nennt beides ‘Fest’.
5Übereinstimmend mit Reš Laqiš wird gelehrt: Wenn sie gesagt haben, es sei verboten, mit ihnen Handel zu treiben, so bezieht sich dieses Verbot nur auf Dinge, die sich halten, nicht aber auf Dinge, die sich nicht halten; und selbst bei Dingen, die sich halten, ist, wenn man den Handel abgeschlossen hat, [die Nutznießung] erlaubt. R. Zebid lehrte im Namen der Schule R. Oša͑jas: Dinge, die sich nicht halten, darf man ihnen verkaufen, nicht aber von ihnen kaufen.
6Einst sandte ein Minäer an seinem Feste einen Kaiser-Denar an R. Jehuda den Fürsten; da sprach dieser zu Reš Laqiš, der vor ihm saß: Was mache ich nun: nehme ich ihn an, so geht er und dankt [seinem Götzen], nehme ich ihn nicht an, so hegt er Feindschaft gegen mich? Reš Laqiš erwiderte ihm: Nimm ihn an und wirf ihn in seiner Gegenwart in eine Grube. Jener entgegnete: So wird er erst recht Feindschaft gegen mich hegen. — Ich meine, wie absichtslos.
7IHNEN ETWAS ZU LEIHEN ODER VON IHNEN ZU LEIHEN &C. Allerdings ihnen zu leihen, weil man ihnen einen Nutzen zukommen läßt, weshalb aber nicht von ihnen leihen, man nimmt ihnen ja ab!? Abajje erwiderte: Das Leihen wurde wegen des Verleihens verboten. Raba erwiderte: Alles, weil er gehen und [seinem Götzen] danken würde.
8IHNEN ZU BORGEN UND VON IHNEN ZU BORGEN. Allerdings ihnen zu borgen, weil man ihnen zukommen läßt, weshalb aber nicht von ihnen borgen? Abajje erwiderte: Das Borgen wurde wegen des Verborgens verboten. Raba erwiderte: Alles, weil er gehen und [seinem Götzen] danken würde.
9AN SIE ZU BEZAHLEN ODER VON IHNEN EINE ZAHLUNG ZU NEHMEN &C. Allerdings an sie zu zahlen, weil man ihnen zukommen läßt, weshalb aber nicht von ihnen Zahlung nehmen, man nimmt ihnen ja ab!? Abajje erwiderte: Die Annahme einer Zahlung von ihnen wurde wegen der Zahlung an sie verboten. Raba erwiderte: Alles, weil er gehen und [seinem Götzen,] danken würde.
10Und [alle Fälle sind] nötig. Würde er es nur vom Handel gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil ihm die Sache wichtig ist, er würde daher gehen und [seinem Götzen] danken; das Leihen aber, wobei man ihnen etwas abnimmt, sei erlaubt.
11Würde er es nur vom Leihen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil ihm die Sache wichtig ist; er würde daher gehen und [seinem Götzen] danken; beim Borgen aber tue es ihm leid, denn er befürchtet, er werde das Geld nicht mehr zurückerhalten.
12Und würde er es nur vom Borgen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er sich sagt, die Rückzahlung werde er schon durch Zwang eintreiben, vorläufig aber geht er und dankt [seinem Götzen]; wenn man aber von ihm Zahlung nimmt, wobei das Geld nicht mehr zu ihm zurückkehrt, tue es ihm leid und er gehe nicht danken. Daher [sind alle Fälle] nötig.
13R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE VON IHNEN ZAHLUNG NEHMEN &C. Hält denn R. Jehuda nichts von [der Erklärung]: obgleich dies ihn jetzt schmerzt, ist er später dennoch froh,
14es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagt, eine Frau dürfe am Halbfeste keinen Kalk auftragen, weil dies sie verunziert; jedoch pflichtet R. Jehuda bei, daß sie den Kalk, den sie noch am Feste entfernen kann, am Feste auftragen dürfe, denn wenn es ihr auch jetzt unangenehm ist, so ist sie später froh!?
15R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Laß doch die Vorschriften über das Halbfest, bei diesen allen ist es zur Zeit unangenehm, später aber ist man froh. Rabina erwiderte: Einen Nichtjuden schmerzt die Leistung einer Zahlung immer. —
16Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht des R. Jehošua͑ b. Korḥa, denn es wird gelehrt: R. Jehošua͑ b. Korḥa sagte, ein Darlehen auf einen Schuldschein dürfe man sich von ihnen nicht bezahlen lassen, ein mündliches Darlehen dürfe man sich von ihnen wohl bezahlen lassen, weil man es aus ihrer Hand rettet.
17R. Joseph saß hinter R. Abba und R. Abba saß vor R. Hona, und dieser trug vor: Die Halakha ist wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa, und die Halakha ist wie R. Jehuda.
18Die Halakha ist wie R. Jehošua͑, wie wir eben gesagt haben, die Halakha ist wie R. Jehuda, denn wir haben gelernt: Wenn jemand einem Färber Wolle rot zu färben gegeben hat, und er sie schwarz gefärbt hat, oder schwarz zu färben, und er sie rot gefärbt hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.