Avoda Sara — Blatt 7a
1so muß er ihm, wie R. Meír sagt, den Wert der Wolle ersetzen; R. Jehuda sagt, übersteigt der Mehrwert die Auslagen, so bezahle dieser ihm die Auslagen, und übersteigen die Auslagen den Mehrwert, so bezahle er ihm den Mehrwert.
2Da wandte R. Joseph das Gesicht ab. Allerdings ist es zu sagen nötig, die Halakha sei wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa, denn man könnte glauben, da hierbei ein einzelner gegen eine Mehrheit [streitet], sei die Halakha wie die Mehrheit, so lehrt er uns, daß hierbei die Halakha wie der einzelne sei,
3wozu aber braucht er zu sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda, dies ist ja selbstverständlich, denn wenn auf einen Streit eine anonyme Lehre folgt, ist ja die Halakha wie die anonyme Lehre!?
4Der Streit befindet sich nämlich in Baba qamma und die anonyme Lehre folgt in Baba meçia͑, wo wir gelernt haben: wer abändert, hat die Unterhand, und wer zurücktritt, hat die Unterhand. —
5Und R. Hona!? — In der Mišna gibt es keine Reihenfolge, somit kann man sagen, er habe zuerst die anonyme Lehre und nachher den Streit gelehrt. — Demnach könnte man ja auch in jedem anderen Falle, wo dem Streite eine anonyme Lehre folgt, sagen, in der Mišna gebe es keine Reihenfolge!? —
6Nur bei einem Traktate sagen wir nicht, es gebe keine Reihenfolge, bei zwei Traktaten sagen wir dies wohl. — Und R. Joseph!? — Die ganze Sektion von den Schäden gilt als ein Traktat.
7Wenn du aber willst, sage ich, weil dies sich in einer festgesetzten Lehre befindet: wer abändert, hat die Unterhand, und wer zurücktritt, hat die Unterhand.
8Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht zu seinem Nächsten sagen: wir wollen sehen, ob du dich abends bei mir einstellen wirst; R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagt, man dürfe zu seinem Nächsten sagen: wir wollen sehen, ob du dich abends bei mir einstellen wirst. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa.
9Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen Gelehrten befragt, und dieser es als unrein erklärt, so darf man nicht einen anderen befragen, damit er es als rein erkläre; hat der Gelehrte es verboten, so darf man nicht einen anderen befragen, damit er es erlaube.
10Wenn es zwei sind, und der eine es als unrein und der andere als rein erklärt, oder der eine es verbietet und der andere es erlaubt, so richte man sich, wenn einer bedeutender an Weisheit und Anzahl ist, nach diesem, wenn aber nicht, so richte man sich nach dem Erschwerenden. R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagt, bei [Gesetzen] der Tora richte man sich nach dem Erschwerenden, bei [Gesetzen] der Schriftgelehrten richte man sich nach dem Erleichternden. R. Joseph sagte: Die Halakha ist wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa.
11Die Rabbanan lehrten: Sind diese aber zurückgetreten, so werden sie nie mehr aufgenommen — so R. Meír; R. Jehuda sagt, sind sie heimlich zurückgetreten, so werden sie nie mehr aufgenommen, wenn aber öffentlich, so werden sie wieder aufgenommen. Manche sagen: Haben sie ihre [Misse]taten heimlich begangen, so werden sie wieder aufgenommen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.