Avoda Sara — Blatt 71a

1GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn eine Belagerungstruppe eine Stadt erobert hat, so sind alle in dieser befindlichen Priestersfrauen [ihren Männern] verboten!? R. Mari erwiderte: Sie finden keine Zeit für die Libation, wohl aber finden sie Zeit für die Beiwohnung.

2WENN EIN NICHTJUDE JÜDISCHEN HANDWERKERN EIN FASS LIBATIONSWEIN ALS LOHN SCHICKT, SO DÜRFEN SIE ZU IHM SAGEN, DASS ER IHNEN LIEBER DAS GELD DAFÜR GEBE; IST ES BEREITS IN IHREN BESITZ GEKOMMEN, SO IST DIES VERBOTEN.

3GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Man darf zu einem Nichtjuden sagen: geh und entrichte für mich die königlichen Abgaben.

4Man wandte ein: Man darf nicht zu einem Nichtjuden sagen: gehe für mich zum Herrscher!? Rabh erwiderte: Du sprichst von dem Falle, wenn man sagt: gehe für mich zum Herrscher; unser Fall entspricht folgendem: wohl aber darf man zu ihm sagen: befreie mich vom Herrscher.

5WENN JEMAND WEIN AN EINEN NICHTJUDEN VERKAUFT, SO IST, WENN ER ZUERST DEN PREIS VEREINBART UND NACHHER IHN IHM ZUGEMESSEN HAT, DAS GELD ERLAUBT, WENN ER IHN IHM ABER ZUERST ZUGEMESSEN UND NACHHER DEN PREIS VEREINBART HAT, DAS GELD VERBOTEN.

6GEMARA. Amemar sagte: Durch das Ansichziehen erfolgt auch bei einem Nichtjuden eine Aneignung; dies siehst du daraus: die Perser schicken einander Geschenke und treten nicht zurück. R. Aši erwiderte: Tatsächlich, kann ich dir erwidern, erfolgt durch das Ansichziehen bei einem Nichtjuden keine Aneignung, daß aber die Perser nicht zurücktreten, geschieht nur aus Hochmut.

7R. Aši sagte: Dies entnehme ich aus dem, was Rabh zu den Weinschenkern gesagt hat: Wenn ihr den Nichtjuden Wein zumesset, so verlangt von ihnen zuerst das Geld und messet nachher, und wenn sie kein Geld bei sich haben, so borgt es ihnen und verlangt es später zurück, sodaß ihr es bei ihnen als Darlehen habt; tut ihr dies nicht, so befindet sich der Libationswein in eurem Besitze, und wenn ihr nachher das Geld erhaltet, so erhaltet ihr das Geld für Libationswein. Wenn man nun sagen wollte, bei einem Nichtjuden erfolge durch das Ansichziehen eine Aneignung,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.