Avoda Sara — Blatt 72a
1Was heißt: kann nicht zurückerstattet werden!?
2Hierbei ist die Rückerstattung nicht anwendbar. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wenn sein Nächster kommt und ihn ihm wegnimmt, so wird er dieserhalb hingerichtet. Allerdings im Anfangsatze, weil er einem Jisraéliten Kummer bereitet hat, weshalb aber im Schlußsatze!?
3Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß bei einem Nichtjuden durch das Ansichziehen keine Aneignung erfolge. Schließe hieraus.
4Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Verkaufe ich dieses Grundstück, so verkaufe ich es dir. Hierauf verkaufte er es einem anderen. Da entschied R. Joseph, der erste habe es geeignet.
5Abajje sprach zu ihm: Sie haben ja keinen Preis vereinbart!? – Woher entnimmst du, daß man ohne Preisvereinbarung nicht eigne? – Wir haben gelernt: Wenn jemand Wein an einen Nichtjuden verkauft, so ist, wenn er zuerst den Preis vereinbart und nachher ihn ihm zugemessen hat, das Geld erlaubt, wenn er ihn ihm aber zuerst zugemessen und nachher den Preis vereinbart hat, so ist das Geld verboten. –
6Wie bleibt es nun damit? – Wie es damit bleibt, wie wir eben gesagt haben!? – Vielleicht ist es beim Libationswein strenger. –
7Komm und höre: R. Idi b. Abin erzählte: Einst kam ein solcher Fall vor R. Ḥisda, und R. Ḥisda fragte R. Hona, und dieser entschied es aus folgender Lehre: Hat er seine Eseltreiber und Arbeiter herangezogen und sie in sein Haus geführt, so hat er, einerlei ob sie zuerst einen Preis vereinbart haben und er ihm nachher zugemessen hat, oder er ihm zuerst zugemessen hat und sie nachher den Preis vereinbart haben, [die Ladung] nicht erworben, und beide können zurücktreten;
8hat er sie aber abladen lassen und sie in sein Haus gebracht, so können, wenn sie den Preis vereinbart haben, auch wenn er [die Fracht] nicht zugemessen hat, beide nicht mehr zurücktreten, hat er ihm aber vor der Preisvereinbarung zugemessen, so können beide zurücktreten.
9Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Verkaufe ich dieses Grundstück, so verkaufe ich es dir für hundert Zuz. Hierauf verkaufte er es einem anderen für hundertundzwanzig. Da entschied R. Kahana, der erste habe es geeignet. R. Ja͑qob aus Nehar Peqod wandte ein: Diesen hat ja das Geld dazu gezwungen!? Die Halakha ist wie R. Ja͑qob aus Nehar Peqod.
10Wenn er zu ihm gesagt hat: wie drei es schätzen werden, so können es auch zwei von dreien schätzen; wenn aber: wie drei sagen werden, so müssen alle drei übereinstimmen. [Sagte er:] wie vier es schätzen werden, so müssen es vier schätzen, und um so mehr, wenn er gesagt hat: wie vier sagen werden.
11Wenn er zu ihm gesagt hat: wie drei es schätzen werden, und als drei es geschätzt haben, der andere entgegnet: mögen drei andere kommen, die es besser verstehen, – hierzu sagte R. Papa, er habe das Recht dazu. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte ein: Woher, daß diese es besser verstehen, vielleicht verstehen es jene besser!? Die Halakha ist wie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑.
12WENN JEMAND DEN TRICHTER GENOMMEN UND IN DIE FLASCHE EINES NICHTJUDEN HINEINGEMESSEN UND DARAUF IN DIE FLASCHE EINES JISRAÉLITEN HINEINGEMESSEN HAT, SO IST, WENN DARIN EIN RÜCKBLEIBSEL VOM WEINE WAR, [DER WEIN] VERBOTEN. WENN JEMAND AUS EINEM GEFÄSSE IN EIN ANDERES HINEINGIESST, SO IST DAS, AUS DEM ER GIESST, ERLAUBT, UND IN DAS ER GIESST, VERBOTEN.
13GEMARA. Dort haben wir gelernt: Der Strahl, der Ablauf und die Feuchtigkeit gelten nicht als Verbindung, weder bei der Unreinheit noch bei der Reinheit; die Wasseransammlung gilt als Verbindung, sowohl bei der Unreinheit als auch bei der Reinheit.
14R. Hona sagte: Der Strahl, der Ablauf und die Feuchtigkeit bilden eine Verbindung beim Libationsweine.
15R. Naḥman sprach zu R. Hona: Woher weißt du dies: wenn aus der Lehre, der Strahl, der Ablauf und die Feuchtigkeit gelten nicht als Verbindung, weder bei der Unreinheit noch bei der Reinheit, wonach sie keine Verbindung sind bei der Unreinheit und der Reinheit, wohl aber beim Libationsweine, wie erklärst du demnach den Schlußsatz: die Wasseransammlung gilt als Verbindung, sowohl bei der Reinheit als auch bei der Unreinheit, wonach sie nur als Verbindung bei der Unreinheit und der Reinheit gilt, nicht aber beim Libationsweine!? Vielmehr ist hieraus nichts zu entnehmen. –
16Wir haben gelernt: Wenn jemand den Trichter genommen und in die Flasche eines Nichtjuden hineingemessen und darauf in die Flasche eines Jisraéliten hineingemessen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.