Avoda Sara — Blatt 73a

1Manche sagen, Rabba b. R. Hona trank selber aus einem Dillenbecher.

2LIBATIONSWEIN IST UND MACHT VERBOTEN IM QUANTUM EINES MINIMUMS. WEIN IN WEIN UND WASSER IN WASSER IM QUANTUM EINES MINIMUMS; WEIN IN WASSER UND WASSER IN WEIN, WENN EINE GESCHMACKSVERLEIHUNG ERFOLGT.

3DIE REGEL HIERBEI IST: BEI DERSELBEN ART GENÜGT EIN MINIMUM, BEI VERSCHIEDENEN ARTEN, WENN EINE GESCHMACKSVERLEIHUNG ERFOLGT.

4GEMARA. Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand Libationswein aus einem Fasse in eine Kufe gießt, selbst den ganzen Tag, so wird das Verbot des ersteren fortwährend aufgehoben. –

5Wir haben gelernt: Libationswein ist und macht verboten im Quantum eines Minimums. Doch wohl, wenn das Verbotene in das Erlaubte kommt!? – Nein, wenn das Erlaubte in das Verbotene kommt. –

6Komm und höre: Wein in Wasser, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt. Doch wohl, wenn verbotener Wein in erlaubtes Wasser kommt!? – Nein, wenn erlaubter Wein in verbotenes Wasser kommt. –

7Wenn nun der Anfangsatz von verbotenem Wasser spricht, so spricht ja auch der Schlußsatz von verbotenem Wasser, und dieser lehrt: Wasser in Wein, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt!? – R. Dimi kann dir erwidern: Die ganze Mišna spricht von dem Falle, wenn das Erlaubte in das Verbotene kommt; der Anfangsatz, wenn erlaubter Wein in verbotenes Wasser, und der Schlußsatz, wenn erlaubtes Wasser in verbotenen Wein gekommen ist.

8Als R. Jiçḥaq b. Joseph kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand Libationswein aus einem kleinen Fläschchen in eine Kufe gießt, selbst den ganzen Tag, so wird das Verbot des ersteren fortwährend aufgehoben; jedoch nur dann, wenn aus einem kleinen Fläschchen, dessen Strahl nicht stark ist, nicht aber, wenn aus einem Fasse, dessen Strahl stark ist.

9Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn Libationswein in eine Kufe gekommen ist, und in diese auch ein Krug mit Wasser gekommen ist, so wird der erlaubte [Wein] als nicht vorhanden betrachtet, sodaß das Wasser durch sein Überquantum [das Verbot des Weines] aufhebt.

10Als R. Šemuél b. Jehuda kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Dies nur dann, wenn der Krug mit Wasser zuerst hineingekommen ist, wenn dieser aber nicht zuerst hineingekommen ist, so findet es seinesgleichen und erwacht.

11Manche beziehen dies auf unsere Mišna. Wein in Wein im Quantum eines Minimums. Hierzu sagte R. Šemuél b. Jehuda im Namen R. Joḥanans, dies nur dann, wenn da kein Krug mit Wasser hineingekommen war, wenn da aber ein Krug mit Wasser hineingekommen war, so wird der erlaubte [Wein] als nicht vorhanden betrachtet, sodaß das Wasser durch sein Überquantum das Verbot aufhebt. –

12Welchen Unterschied gibt es zwischen dem, der es auf unsere Mišna, und dem, der es auf die Lehre Rabins bezieht? – Nach demjenigen, der es auf unsere Mišna bezieht, braucht [das Wasser] nicht zuerst hineingekommen zu sein, nach demjenigen aber, der dies auf die Lehre Rabins bezieht, muß es zuerst hineingekommen sein.

13Es wurde gelehrt: Wenn Libationswein und auch ein Krug mit Wasser in eine Weinkufe gekommen sind,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.