Avoda Sara — Blatt 73b

1so ist [der Wein], wie Ḥizqija sagt, wenn das Verbotene zugekommen ist, verboten, und wenn das Erlaubte zugekommen ist, erlaubt;

2R. Joḥanan aber sagt, selbst wenn das Verbotene zugekommen ist, sei er erlaubt.

3R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Es wäre anzunehmen, das Ḥizqija und R. Joḥanan denselben Streit führen wie R. Elie͑zer und die Rabbanan,

4denn wir haben gelernt: Wenn Sauerteig von Profanem und Hebe, von denen weder der eine noch der andere zur Säuerung ausreicht, in Teig gekommen sind und ihn zusammen gesäuert haben,

5so richte man sich, wie R. Elie͑zer sagt, nach dem letzteren; die Weisen sagen, das Verbotene könne, einerlei ob es früher oder später hineingekommen ist, nur dann verboten machen, wenn es allein zur Säuerung ausreicht. –

6Glaubst du: Abbajje sagte ja, dies gelte nur von dem Falle, wenn man sich beeilt und das Verbotene entfernt hat, wenn man es aber nicht entfernt hat, sei er verboten. Wessen Ansicht vertritt nun Ḥizqija!?

7Vielmehr streiten sie, ob man betrachte; nach Ḥizqija betrachte man nicht, und nach R. Joḥanan betrachte man wohl. –

8Ist denn R. Joḥanan der Ansicht, daß man betrachte, R. Asi fragte ja R. Joḥanan, wie es denn sei, wenn man zwei Becher, der eine mit Profanem und der andere mit Hebe gefüllt, mit Wasser verdünnt und sie nachher miteinander vermischt hat, und er entschied es ihm nicht!? –

9Anfangs entschied er es ihm nicht, später entschied er es ihm. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Ami sagte im Namen R. Joḥanans, manche sagen, R. Asi im Namen R. Joḥanans: Wenn man zwei Becher, der eine mit Profanem und der andere mit Hebe gefüllt, mit Wasser verdünnt und sie miteinander vermischt hat, so wird das Erlaubte als nicht vorhanden betrachtet, sodaß das Wasser durch sein Überquantum [das Verbotene] aufhebt.

10DIE REGEL HIERBEI IST: BEI DERSELBEN ART GENÜGT EIN MINIMUM, BEI VERSCHIEDENEN ARTEN, WENN EINE GESCHMACKSVERLEIHUNG ERFOLGT.

11Rabh und Šemuél sagen beide, bei allen in der Tora verbotenen Dingen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend, und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.

12Die Regel schließt somit alle anderen in der Tora verbotenen Dinge ein.

13R. Joḥanan und Reš Laqiš sagen beide, bei allen in der Tora verbotenen Dingen, einerlei ob derselben Art oder nicht derselben Art, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt, ausgenommen sind das Unverzehntete und der Libationswein; bei diesen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt. Die Regel schließt demnach das Unverzehntete ein.

14Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und Šemuél, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan und Reš Laqiš.

15Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und Šemuél: Bei allen in der Tora verbotenen Dingen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.

16Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan und Reš Laqiš: Bei allen in der Tora verbotenen Dingen, ob derselben Art oder nicht derselben Art, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt, ausgenommen sind das Unverzehntete und der Libationswein; bei diesen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt. –

17Erklärlich ist dies vom Libationsweine, wegen der Strenge des Götzendienstes, weshalb aber beim Unverzehnteten? –

18Wie die Erlaubnis, so das Verbot: Šemuél sagte nämlich, ein Weizenkorn befreie den ganzen Haufen. Ferner wird auch gelehrt: Das, was sie gesagt haben, beim Unverzehnteten sei es schon bei einem Minimum verboten, gilt nur von derselben Art, bei verschiedenen Arten aber, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.