Avoda Sara — Blatt 75b
1sind sie aus Bast, so reibe man sie ab, und sind sie aus Leinen, so lasse man sie unbenutzt liegen; haben sie Knoten, so löse man sie auf.
2Es wurde gelehrt: Über den Fall, wenn ein Mann aus dem gemeinen Volke seine Hand in eine Kelter gesteckt und die Trauben berührt hat, streiten Rabbi und R. Ḥija; einer sagt, die Traube und ihr Umkreis seien unrein, und die ganze Kelter ist rein, und einer sagt, die ganze Kelter sei unrein. –
3Weshalb ist es nach demjenigen, welcher sagt, die Traube und ihr Umkreis seien unrein und die ganze Kelter sei rein, hierbei anders als bei der folgenden Lehre: Wenn ein Kriechtier in einer Ölmühle gefunden wird, so ist nur die von diesem berührte Stelle unrein, befindet sich da aber eine laufende Flüssigkeit, so ist alles unrein!? –
4In diesem Falle sind sie durch nichts getrennt, in jenem Falle aber sind die Trauben getrennt.
5Die Rabbanan lehrten R. Jirmeja, manche sagen, den Sohn R. Jirmejas, nach der Ansicht desjenigen, welcher sagt, die Traube und ihr Umkreis seien unrein und die ganze Kelter sei rein.
6WER GEBRAUCHSGERÄTE VON NICHTJUDEN KAUFT, MUSS SIE, WENN MAN SIE KALT ABZUSPÜLEN PFLEGT, ABSPÜLEN, AUSZUBRÜHEN PFLEGT, AUSBRÜHEN, UND WENN MAN SIE IM FEUER AUSZUBRENNEN PFLEGT, IM FEUER AUSBRENNEN. EINEN BRATSPIESS UND EINEN ROST BRENNE MAN IM FEUER AUS, EIN MESSER SCHLEIFE MAN, UND ES IST REIN.
7GEMARA. Es wird gelehrt: Alle benötigen sie noch außerdem eines Tauchbades von vierzig Sea͑. – Woher dies? Raba erwiderte: Die Schrift sagt: und alles, was das Feuer verträgt, sollt ihr durch das Feuer gehen lassen, und es soll rein sein; die Schrift hat noch eine andere Reinigung hinzugefügt.
8Bar Qappara lehrte: Aus den Worten mit Reinigungswasser könnte man schließen, daß sie des Besprengens am dritten und am siebenten [Tage] benötigen, so heißt es nur, und dies ist ausschließend.
9Worauf deuten nun [die Worte] in Reinigungswasser? – Wasser, in dem eine Menstruierende untertauchen muß, also vierzig Sea͑.
10Und sowohl [die Worte] in Reinigungswasser als auch [die Worte] und es soll rein sein sind nötig. Würde es nur geheißen haben: und es soll rein sein, so könnte man glauben, sie seien durch jedes Quantum Wassers rein, daher heißt es: in Reinigungswasser.
11Und würde es nur geheißen haben: in Reinigungswasser, so könnte man glauben, auch bei diesem müsse Sonnenuntergang abgewartet werden, wie bei einer Menstruierenden, daher heißt es: und es soll rein sein, sofort.
12R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Auch neue Geräte sind hierbei einbegriffen, denn alte, die man ausgebrannt hat, gleichen ja neuen, dennoch ist bei diesen das Untertauchen erforderlich. R. Šešeth wandte ein: Demnach sollte dies auch von einer Schneiderschere gelten!? Dieser erwiderte: Dieser Abschnitt spricht von Speisegeräten.
13R. Naḥman sagte [ferner] im Namen des Rabba b. Abuha: Dies gilt nur von gekauften, wie es [ähnlich] dort war, nicht aber von geliehenen.
14R. Jiçḥaq b. Joseph kaufte einst von einem Nichtjuden ein Gefäß aus Koterde und glaubte es untertauchen zu müssen; da sprach einer von den Jüngern, namens R. Ja͑qob, zu ihm: Mir wurde von R. Joḥanan erklärt, dieser Abschnitt spreche von Metallgeräten.
15R. Aši sagte: Glasgefäße gleichen, da sie, wenn sie zerbrechen, wieder hergestellt werden können, Metall geraten. Über glasierte Gefäße streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, man richte sich nach ihrem Ursprunge, und einer sagt, man richte sich nach ihrer Fertigstellung. Die Halakha ist, man richte sich nach ihrer Fertigstellung.
16Sie fragten: Wie verhält es sich mit einem Pfand? Mar, Sohn des R. Aši, erwiderte: Bei meinem Vater hatte ein Nichtjude einen silbernen Becher verpfändet, und er tauchte ihn unter und trank aus diesem; ich weiß aber nicht, ob aus dem Grunde, weil er der Ansicht war, die Verpfändung gleiche dem Verkaufe, oder weil er gesehen hatte, daß der Nichtjude ihn verfallen lassen wollte.
17Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand Gebrauchsgeräte von Nichtjuden kauft, so muß man sie, wenn es Dinge sind, die er noch nicht benutzt hat, untertauchen, und sie sind rein, und wenn es Dinge sind, die er für Kaltes benutzt hat, beispielsweise Becher, Krüge und Flaschen, ausspülen und untertauchen, und sie sind rein, wenn es Dinge sind, die er für Heißes benutzt hat, beispielsweise Kessel, Kasserollen und Wasserkannen, ausbrühen und untertauchen, und sie sind rein, und wenn es Dinge sind, die er am Feuer benutzt hat, beispielsweise Bratspieße und Roste, ausbrennen und untertauchen, und sie sind rein.
18Hat man sie benutzt, bevor man sie untergetaucht, ausgebrüht oder ausgebrannt hat, so ist es, wie das Eine lehrt, verboten, und wie ein Anderes lehrt, erlaubt.
19Dennoch besteht diesbezüglich kein Widerspruch; eines nach demjenigen, welcher sagt, wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, sei es verboten, und eines nach demjenigen, welcher sagt, wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, sei es erlaubt. –
20In welchem Falle kann nun nach demjenigen, welcher sagt, wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, sei es erlaubt, das Verbot der von Nichtjuden benutzten Gefäße stattfinden!?
21R. Ḥija, Sohn des R. Hona, erwiderte: Die Tora hat nur einen am selben Tage benutzten Topf verboten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.