Bava Batra — Blatt 109a

1daß für jenen zwei Gründe sprechen und für diesen nur einer!? –

2Auch hinsichtlich des Erbbesitzfeldes entnimmt es der Autor nur aus [der Entgegnung:] die Schwagerehe erfolgt nur dann, wenn kein Sohn vorhanden ist, ist aber ein Sohn vorhanden, erfolgt auch keine Schwagerehe. –

3Vielleicht aber: Blutsverwandten, das ist der Vater; dies lehrt, daß der Vater der Tochter vorgehe; man könnte glauben, er gehe auch einem Sohne vor, so heißt es: der nächste; der Nächstverwandte geht vor!? –

4Da Sohn und Tochter einander hinsichtlich der Schwagerehe gleichen, so gleichen sie einander auch hinsichtlich der Erbschaft. –

5Vielleicht aber: Blutsverwandten, das ist der Vater ; dies lehrt, daß der Vater den Brüdern des Vaters vorgehe ; man könnte glauben, er gehe auch den Brüdern vor, so heißt es: der nächste, der Nächstverwandte geht vor!? –

6Hinsichtlich der Brüder des Vaters ist kein Schriftvers nötig; die Brüder des Vaters sind ja nur Rechtsnachfolger des Vaters, wieso sollten nun, wenn der Vater lebt, die Brüder des Vaters erben!? –

7Aber die Schriftverse sind ja nicht in dieser Reihenfolge geschrieben, denn es heißt:wenn aber der Vater keine Brüder hat &c.!? – Die Schriftverse sind nicht in der richtigen Reihenfolge geschrieben.

8Der folgende Autor entnimmt dies hieraus. Es wird gelehrt: Folgendes trug R. Jišma͑él b. R. Jose vor:Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hinterläßt &c. Ist eine Tochter da, so wird der Vater bei der Erbschaft übergangen, nicht aber wird der Vater bei der Erbschaft übergangen, wenn nur Brüder da sind. –

9Vielleicht aber: ist eine Tochter da, so werden die Brüder bei der Erbschaft übergangen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.