Bava Batra — Blatt 110b
1soll erben, etwa der Stadtvogt!? – Ich meine es wie folgt: sind ein Sohn und eine Tochter da, so soll weder der eine alles erben noch die andere alles erben, sondern beide gleichmäßig. –
2Wäre denn ein Schriftvers dafür nötig, daß, wenn nur ein Sohn da ist, er das ganze Vermögen erbe!? – Vielleicht lehrt dieser nur, daß auch eine Tochter erbberechtigt sei!? – Dies geht hervor aus :und jede Tochter, die zu Erbbesitz gelangt.
3R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Hieraus [geht dies hervor]:warum soll nun der Name unseres Vaters aus seinem Geschlechte verschwinden, weil er keinen Sohn hat; nur weil er keinen Sohn hatte, wenn aber einer einen Sohn hat, geht der Sohn vor. –
4Vielleicht hatten es die Töchter des Çelophhad nur geglaubt, später aber wurde die Tora verliehen und die Halakha fixiert!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie vorher erklärt worden ist.
5Rabina entnimmt dies aus folgendem: der nächste, der Nächstverwandte geht vor. –
6Wieso ist ein Sohn näher als eine Tochter; wenn etwa, weil er an Stelle seines Vaters tritt hinsichtlich der Bestimmung und des Erbbesitzfeldes, so scheidet ja die Bestimmung Bei einer Tochter aus, da sie hierfür nicht geeignet ist, und auch hinsichtlich des Erbbesitzfeldes entnimmt er es ja aus eben diesem Einwande: die Leviratsehe erfolgt ja nur dann, wenn kein Sohn da ist!? Am richtigsten ist es vielmehr, wie vorher erklärt worden ist.
7Wenn du aber willst, sage ich hieraus:so mögt ihr sie auf eure Söhne nach euch vererben, eure Söhne und nicht eure Töchter. – Es heißt ja auch :damit eure Tage und die Tage eurer Söhne sich mehren, demnach wäre auch hierbei zu erklären: eurer Söhne und nicht eurer Töchter!?
8Anders ist es bei einem Segen.
9BRÜDER VÄTERLICHERSEITS [EINANDER]; DIESE BEERBEN UND VERERBEN &C. Woher dies? Rabba erwiderte: Dies ist aus [dem Ausdrucke] ‘Brüderschaft’ bei den Söhnen Ja͑qobs zu entnehmen, wie es da väterlicherseits und nicht mütterlicherseits war, ebenso ist es auch hierbei väterlicherseits und nicht mütterlicherseits zu verstehen. –
10Wozu ist dies denn nötig, es heißt ja:von seiner Familie, er beerbe ihn, und nur die Familie des Vaters gilt als Familie, die Familie der Mutter aber gilt nicht als Familie!? –
11Dem ist auch so, und die Lehre Rabbas bezieht sich auf die Schwagerehe.
12DER MANN SEINE MUTTER. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.