Bava Batra — Blatt 111a
1Und jede Tochter, die zu Erbbesitz gelangt in einem von den Stämmen der Kinder Jisraél; wie kann es nun Vorkommen, daß eine Tochter zu einem Erbbesitze aus zwei Stämmen gelangt? Wenn ihr Vater von einem Stamme und ihre Mutter von einem anderen Stamme abstammt und gestorben sind, und sie sie beerbt hat.
2Ich weiß dies nun von einer Tochter, woher dies von einem Sohne? Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn eine Tochter, die ein geringeres Recht auf das Vermögen des Vaters hat, ein gutes Recht auf das Vermögen der Mutter hat, um wieviel mehr hat ein Sohn, der ein besseres Recht auf das Vermögen des Vaters hat, ein gutes Recht auf das Vermögen der Mutter. Und hieraus ferner: wie da ein Sohn einer Tochter vorgeht, ebenso geht auch hierbei ein Sohn einer Tochter vor.
3R. Jose h. R. Jehuda und R. Elea͑zar b. R. Jose sagten im Namen des R. Zekharja h. Haqaçab: Ein Sohn und eine Tochter gleichen einander bezüglich des Vermögens der Mutter. – Aus welchem Grunde? – Es genügt, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon es gefolgert wird. –
4Hält denn der erste Autor nichts von [der Regel] ‘es genügt’, diese Regel ist ja aus der Tora!?
5Es wird nämlich gelehrt: Ein Beispiel für [den Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere:Da sprach der Herr zu Moše: Wenn ihr Vater ihr ins Gesicht gespuckt hätte, sie sich nicht sieben Tage lang schämen müssen; man sollte nun vom Leichter en auf das Schwerere folgern, daß wegen [Beleidigung der] Göttlichkeit dies vierzehn Tage währen sollte;
6aber es genügt, wenn das Gefolgerte dem gleicht, von dem es gefolgert wird. –
7Anderweitig hält er wohl von [der Regel] ‘es genügt’, hierbei aber ist es anders, denn die Schrift sagt: von den Stämmen, sie vergleicht also den mütterlichen Stamm mit dem väterlichen Stamme; wie beim väterlichen Stamme der Sohn der Tochter vorgeht, ebenso geht auch beim mütterlichen Stamme der Sohn der Tochter vor.
8R. Nithaj wollte eine Entscheidung treffen nach R. Zekharja b. Haqaçab, da sprach Šemuél zu ihm: Wohl nach Zekhar ja b. Haqaçab, aber mit Zekharja ist es aus. R. Tabla traf eine Entscheidung nach R. Zekharja b. Haqaçab, da sprach R. Naḥman zu ihm. Was soll dies? [Dieser erwiderte:] R. Ḥenana b. Šelemja sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Zekharja b. Haqaçab. Jener entgegnete: Geh und widerrufe, sonst treibe ich dir den R. Ḥenana b. Šelemja aus deinen Ohren.
9R. Ḥon a b. Ḥija wollte eine Entscheidung treffen nach R. Zekharja b. Haqaçab, da sprach R. Naḥman zu ihm: Was soll dies? Dieser erwiderte: R. Ḥona sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Zekharja b. Haqaçab. Jener entgegnete: Soll ich es ihm mitteilen? Da wurde er verlegen. Hierauf sprach jener: Wäre R. Ḥona tot, so würdest du mich bekämpft haben. –
10Wessen Ansicht war er? – Wie Rabh und Šemuél, die beide sagten, die Halakha sei nicht wie R. Zekharja b. Haqaçab.
11Einst ging R. Jannaj gestützt auf die Schulter seines Dieners R. Šimlaj, und R. Jehuda, der Fürst, kam ihnen entgegen. Da sprach jener: Der Mann, der uns entgegenkommt, ist vornehm und sein Gewand ist vornehm. Als dieser herankam, betastete er ihn und sprach: Auch bei diesem ist dasselbe Maß festgesetzt wie bei einem härenen Gewände.
12Hierauf fragte ihn dieser: Woher, daß beim Vermögen der Mutter der Sohn der Tochter vorgehe? Jener erwiderte: Es heißt Stämme, dies vergleicht den Stamm der Mutter mit dem Stamme des Vaters: wie beim Stamme des Vaters der Sohn der Tochter vorgeht, ebenso geht auch beim Stamme der Mutter der Sohn der Tochter vor. Dieser entgegnete: Demnach sollte doch, wie beim Stamme des Vaters der Erstgeborene einen doppelten Anteil erhält, auch beim Stamme der Mutter der Erstgeborene einen doppelten Anteil erhalten!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.