Bava Batra — Blatt 111b

1Da sprach jener zu seinem Diener: Weiter, dieser will nicht lernen. – Was ist wirklich der Grund? Abajje erwiderte: Die Schrift sagt:von allem, was er besitzt, er und nicht sie. –

2Vielleicht gilt dies nur von dem Falle, wenn ein Lediger eine Witwe geheiratet hat, wenn aber ein Lediger eine Jungfrau geheiratet hat, erhält er wohl!?

3R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte : Die Schrift sagt :der Erstling seiner Kraft, seiner Kraft und nicht ihrer Kraft. –

4Diese Worte deuten ja aber darauf, daß er hinsichtlich der Erbschaft auch dann als Erstgeborener gilt, wenn er nach Fehlgeburten geboren ist; nur wenn das Herz nach ihm Schmerz empfindet, nicht aber, wenn das Herz nach ihm keinen Schmerz empfindet!? –

5Die Schrift könnte ja sagen: er ist der Erstling der Kraft, wenn es aber seiner Kraft heißt, so ist beides zu entnehmen. –

6Aber immerhin gilt dies vielleicht nur von dem Falle, wenn ein Witwer eine Jungfrau geheiratet hat, wenn aber ein Lediger eine Jungfrau geheiratet hat, erhält er wohl!?

7Vielmehr, erklärte Raba, die Schrift sagt :ihm gehört das Erstgeburtsrecht, das Erstgeburtsrecht gilt nur beim Manne, nicht aber gilt das Erstgeburtsrecht bei der Frau.

8DER MANN SEINE EHEFRAU. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Blutsverwandten, das ist die Ehefrau; dies lehrt, daß der Mann seine Ehefrau beerbe. Man könnte glauben, auch sie beerbe ihn, so heißt es: er beerbe sie; er beerbt sie, nicht aber beerbt sie ihn. –

9Die Schriftverse lauten ja aber nicht so!? Abajje erwiderte: Erkläre sie wie folgt: Ihr sollt seine Erbschaft dem geben, der ihm am nächsten ist; seine Blutsverwandte soll er beerben.

10Raba sprach: Ein scharfes Messer zerschneidet die Schriftverse!? Vielmehr, erklärte Raba, meint er es wie folgt: Ihr sollt die Erbschaft seiner Blutsverwandten ihm geben. Er ist der Ansicht, man entferne, man füge hinzu und man lege aus.

11Der folgende Autor entnimmt dies hieraus. Es wird gelehrt: Er beerbe sie, dies lehrt, daß der Mann seine Ehefrau beerbe – so R. A͑qiba.

12R. Jišmaél sagt, dies sei nicht nötig; es heißt :und jede Tochter, die zu Erbbesitz gelangt, in einem von den Stämmen der Kinder Jisraél, einen der Familie &c.; die Schrift spricht vom Übergange durch den Mann.

13Ferner heißt es :es soll nicht der Erbbesitz bei den Kindern Jisraél von Stamm zu Stamm übergehen. Ferner heißt es :es soll nicht der Erbbesitz von einem Stamme zu einem anderen Stamme übergehen.

14Ferner heißt es :und als Elea͑zar, der Sohn Ahrons, gestorben war, begrub man ihn auf dem Hügel seines Sohnes Pinḥas. Woher hatte Pinḥas, was Elea͑zar nicht hatte? Dies lehrt, daß Pinḥas eine Frau geheiratet hatte, die er nach ihrem Tode beerbte.

15Ferner heißt es :und Segub erzeugte Jaír; dieser hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilea͑d.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.