Bava Batra — Blatt 113a

1Ein Anderes lehrt: es soll nicht der Erbbesitz von einem Stamme zu einem anderen Stamme übergehen; die Schrift spricht vom Übergange durch den Ehemann.

2Du sagst, vom Übergange durch den Ehemann, vielleicht ist dem nicht so, sondern vom Übergange durch den Sohn? Wenn es heißt: es soll nicht der Erbbesitz bei den Kindern Jisraél von Stamm zu Stamm übergehen, so ist ja schon vom Übergange durch den Sohn gesprochen, somit spricht der Schriftvers: es soll die Erbschaft nicht von einem Stamme zu einem anderen Stamme übergehen, vom Übergänge durch den Ehemann.

3Alle stimmen also überein, daß der Schriftvers : von einem Stamme zu einem anderen Stamme, vom Übergänge durch den Ehemann spricht; woher ist dies erwiesen? Rabba b. R. Šila erwiderte : In diesem Schriftverse heißt es Mann. – In beiden heißt es ja Mann!?

4R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: In diesem Schriftverse heißt es: anschließen. – In beiden heißt es ja anschließen!?

5Vielmehr, erklärte Raba, in diesem Schriftverse heißt es: anschließen, die Stämme. R. Aši erklärte: Der Schriftvers lautet: von einem Stamme zu einem anderen, und ein Sohn ist kein anderer.

6R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans im Namen R. Jannajs im Namen Rabbis, manche meinen, im Namen des R. Jehošua͑ b. Qorḥa: Woher, daß der Ehemann vom Anwartschaftlichen nicht ebenso erhält wie vom Vorhandenen? Es heißt: und Segub erzeugte Jaír; dieser hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilea͑d; woher hatte Jaír, was Segub nicht hatte? Dies lehrt, daß Segub eine Frau geheiratet hatte, die bei Lebzeiten ihrer Erblasser gestorben war, und als diese starben, beerbte sie Jaír.

7Ferner heißt es: und als Elea͑zar, der Sohn Ahrons, gestorben war, begrub &c.; woher hatte Pinḥas, was Elea͑zar nicht hatte? Dies lehrt, daß Elea͑zar eine Frau geheiratet hatte, die bei Lebzeiten ihrer Erblasser gestorben war, und als diese starben, beerbte sie Pinḥas. –

8Wozu ist das ‘ferner’ nötig? – Man könnte glauben, Jaír habe seine verstorbene Frau beerbt, so heißt es: und als Elea͑zar, der Sohn Ahrons, gestorben war. Wolltest du sagen, es sei ihm als Banngut zugefallen, so beißt esSohn, eine Erbschaft, auf die er Anspruch, die aber sein Sohn geerbt hatte.

9DIE SÖHNE DER SCHWESTERN. Es wird gelehrt: Die Söhne der Schwestern, nicht aber die Töchter der Schwestern. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.