Bava Batra — Blatt 114a

1nachts aber dürfen auch drei nur [seine Verfügung] niederschreiben, nicht aber eine Gerichtsverhandlung abhalten, weil sie dann nur als Zeugen gelten, und ein Zeuge nicht Richter sein kann. Jener erwiderte: Freilich, so meine ich es auch.

2Es wurde gelehrt: Wie lange kann man bei einer Zueignung zurücktreten? Rabba sagt, während der ganzen Dauer der Sitzung; R. Joseph sagt, solange sie sich mit der Angelegenheit befassen.

3R. Joseph sprach: Meine Ansicht ist einleuchtend, denn R. Jehuda sagte, wenn drei [Personen] einen Kranken besuchen, so können sie, wenn sie wollen, [seine Verfügung] niederschreiben, und wenn sie wollen, eine Gerichtsverhandlung abhalten. Wenn man nun sagen wollte, während der ganzen Dauer der Sitzung, so ist ja zu berücksichtigen, er könnte zurücktreten!?

4R. Aši sagte: Ich trug dies R. Kahana vor, da sprach er zu mir: Stimmt dies denn nach R. Joseph, es ist ja zu berücksichtigen, er könnte zurücktreten!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.