Bava Batra — Blatt 11a

1und darum zürnte er.

2Es wird gelehrt: Man erzählt von Binjamin dem Gerechten, der über die Armenkasse gesetzt war, daß einmal in den Jahren der Hungersnot eine Frau zu ihm kam und zu ihm sprach: Meister, gib mir Nahrung. Er erwiderte ihr: Beim Kult, in der Armenkasse ist nichts da. Sie sprach zu ihm: Meister, wenn du mir keine Nahrung gibst, so stirbt eine Frau mit ihren sieben Kindern. Da stand er auf und gab ihr Nahrung von seinem. Nach Verlauf von Tagen erkrankte er und war dem Tode nahe. Da sprachen die Dienstengel vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, du sagtest, wenn jemand eine Seele von Jisraél erhält, sei es ebenso, als erhielte er die ganze Welt, nun aber soll Binjamin der Gerechte, der eine Frau mit ihren sieben Kindern am Leben erhalten hat, nach wenigen Jahren sterben!? Hierauf zerriß man sofort seinen Gerichtsbeschluß. Es wird gelehrt: Man fügte ihm noch zweiundzwanzig Jahre zu seinen Lebensjahren hinzu.

3Die Rabbanan lehrten: Einst verschwendete der König Monobaz all seine Schätze und die Schätze seiner Vorfahren. Da taten sich seine Brüder und seine Familienangehörigen zusammen und sprachen zu ihm: Deine Vorfahren haben [Schätze] aufbewahrt und zu denen ihrer Väter gefügt, und du verschwendest sie! Er erwiderte ihnen: Meine Vorfahren haben sie hienieden aufbewahrt, ich aber habe sie droben aufbewahrt. Wie es heißt:Wahrheit sproßt aus der Erde hervor, und Wohltätigkeit schaut vom Himmel hernieder. Meine Vorfahren haben aufbewahrt an einem Orte, wo die Hand Gewalt hat, ich aber habe aufbewahrt an einem Orte, wo die Hand keine Gewalt hat, wie es heißt:Wohltätigkeit und Recht ist die Grundfeste deines Thrones.

4Meine Vorfahren haben aufbewahrt eine Sache, die keine Früchte trägt, ich aber habe aufbewahrt eine Sache, die Früchte trägt, wie es heißt:sprechet zum Gerechten, daß es ihm gut gehen wird, denn die Frucht ihrer Werke werden sie essen. Meine Vorfahren haben Geldschätze gesammelt, ich aber habe Seelenschätze gesammelt, wie es heißt:die Fracht des Gerechten ist ein Lebensbaum, und Seelen gewinnt der Weise. Meine Vorfahren haben für andere aufbewahrt, ich aber habe für mich selber aufbewahrt, wie es heißt:dir wird es zur Wohltätigkeit sein. Meine Vorfahren haben für diese Welt aufbewahrt, ich aber habe für die zukünftige Welt aufbewahrt, wie es heißt:deine Wohltätigkeit wird vor dir hergehen, die Herrlichkeit des Herrn deinen Zug beschließen.

5HAT MAN DA EIN WOHNHAUS GEKAUFT, SO GLEICHT MAN SOFORT DEN ÜBRIGEN BÜRGERN DER STADT. Die Mišna vertritt also nicht die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn man da irgend ein Stück Land gekauft hat, gleiche man den übrigen Bürgern der Stadt. –

6Es wird ja aber gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn man da ein zum Bau eines Wohnhauses geeignetes Stück Land gekauft hat, gleiche man den übrigen Bürgern der Stadt!? – Zwei Tannaím streiten über die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél.

7MAN BRAUCHT EINEN HOF NUR DANN ZU TEILEN, WENN VIER ELLENFÜR DEN EINEN UND VIER ELLEN FÜR DEN ANDEREN VERBLEIBEN; EIN FELD NUR DANN, WENN NEUN KABFÜR DEN EINEN UND NEUN KAB FÜR DEN ANDEREN VERBLEIBEN. R. JEHUDA SAGT, WENN NEUN HALBE KAB FÜR DEN EINEN UND NEUN HALBE KAB FÜR DEN ANDEREN VERBLEIBEN. EINEN GARTEN NUR DANN, WENN EIN HALBER KABFÜR DEN EINEN UND EIN HALBER KAB FÜR DEN ANDEREN VERBLEIBT. R. A͑QIBA SAGT, EIN VIERTEL [KAB].

8EINEN SAAL, EINE VORRATSKAMMER, EINEN TAUBENSCHLAG, EIN GEWAND, EIN BADEHAUS, ODER EINE ÖLPRESSE NUR DANN, WENN SOWOHL FÜR DEN EINEN ALS AUCH FÜR DEN ANDEREN HINREICHEND ZURÜCKBLEIBT. DIE REGEL HIERBEI IST: WENN NACH DER TEILUNG DER NAME BEIBEHALTEN WIRD, SO TEILEN SIE, WENN ABER NICHT, SO BRAUCHEN SIE NICHT ZU TEILEN.

9DIES NUR, WENN NICHT BEIDE ESWOLLEN, WENN ABER BEIDE ES WOLLEN, SO TEILEN SIE, AUCH WENN ES WENIGER IST. HEILIGE SCHRIFTENABER DARF MAN NICHT TEILEN, AUCH WENN BEIDE ES WOLLEN.

10GEMARA. R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Die vier Ellen, von denen sie sprechen, sind außer den Türen zu verstehen. Ebenso wird auch gelehrt: Man braucht einen Hof nur dann zu teilen, wenn acht Ellen für den einen und acht Ellen für den anderen verbleiben. Wir haben ja aber gelernt: vier Ellen für den einen und vier Ellen für den anderen!? Wahrscheinlich ist dies nach der Lehre R. Asis zu erklären. Schließe hieraus.

11Manche führen dies als Widerspruch an: Wir haben gelernt, man brauche einen Hof nur dann zu teilen, wenn vier Ellen für den einen und vier Ellen für den anderen verbleiben, und dem widersprechend wird gelehrt: acht Ellen für den einen und acht Ellen für den anderen!? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die vier Ellen, von denen sie sprechen, sind außer den Türen zu verstehen.

12R. Hona sagte, ein Hof werde nach den Türen geteilt; R. Ḥisda aber sagte, man lasse vier Ellen für jede Tür, und das übrige teilen sie gleichmäßig.

13Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird auch gelehrt: Zu jeder der nach dem Hofe führenden Türen gehören vier Ellen; wenn der eine eine Tür und der andere zwei Türen hat, so erhält der, der eine Tür hat, vier Ellen, und der, der zwei Türen hat, acht Ellen, und den Rest teilen sie gleichmäßig. Wenn einer eine acht Ellen breite Tür hat, so erhält er acht Ellen gegenüber der Tür und vier Ellen vom Hofe. – Welches Bewenden hat es mit den vier Ellen vom Hofe? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: er erhält acht Ellen in der Länge des Hofes und vier Ellen in der Breite des Hofes.

14Amemar sagte: Zur Futtergrube gehören vier Ellen nach jeder Seite. Dies jedoch nur dann, wenn er keine besondere Tür zu dieser hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.