Bava Batra — Blatt 11b
1wenn er aber eine besondere Tür zu dieser hat, so erhält er nur vier Ellen vor seiner Tür.
2R. Hona sagte: Zu einer Halle gehören nicht die vier Ellen; diese sind wegen der Abladung einer Last nötig, in eine solche aber kann man hineingehen und da abladen. R. Šešeth wandte ein: Sowohl zu den Toren von Häusern als auch zu den Toren von Hallen gehören vier Ellen!? – Diese Lehre spricht von einer Schulhalle. – Von einer Schulhalle ist dies ja selbstverständlich, eine solche ist ja eine richtige Stube!? – Vielmehr, von einer römischen Halle.
3Die Rabbanan lehrten: Zu einem Torhäuschen, einer Halle und einer Galerie gehören vier Ellen. Wenn fünf Häuser nach einer Galerie geöffnet sind, so erhalten sie alle nur vier Ellen. R. Joḥanan fragte R. Jannaj: Gehören zu einem Hühnerstalle die vier Ellen oder nicht? Dieser erwiderte: Nötig sind sie ja zur Abladung der Last, diese aber können klettern und hinaufsteigen, klettern und herabsteigen.
4Raba fragte R. Naḥman: Gehören zu einem Hause, das zur Hälfte überdacht und zur Hälfte nicht überdacht ist, die vier Ellen oder nicht? Dieser erwiderte: Zu einem solchen gehören die vier Ellen nicht. Selbstverständlich ist dies von dem Falle, wenn die Überdachung sich nach innen befindet, denn er kann ja innen hineingehen und da die Last ablegen; aber auch wenn die Überdachung sich nach außen befindet, kann er hineingehen und da die Last ablegen.
5R. Hona fragte R. Ami: Wie ist es, wenn einer von den Anwohnern der Durchgangsgasse seine Tür nach einer anderen Durchgangsgasse verlegen will: können die übrigen Anwohner der Durchgangsgasse ihm dies verwehren oder nicht? Dieser erwiderte: Die Anwohner der Durchgangsgasse können ihm dies verwehren. –
6Wird die Einquartierung nach den Personen oder nach den Türen berechnet? Dieser erwiderte: Sie wird nach den Personen berechnet. Ebenso wird auch gelehrt: Der Mist in einem Hofe wird nach den Türen verteilt; die Einquartierung wird nach den Personen berechnet.
7R. Hona sagte: Wenn einer von den Anwohnern der Durchgangsgasse seine Tür verbauen will, so können die übrigen Anwohner dieser Durchgangsgasse ihm dies verwehren, weil er ihnen dadurch den Weg ausdehnt.
8Man wandte ein: Wenn fünf Höfe in eine Durchgangsgasse münden, so benutzen sie sie alle mit dem äußersten, der äußerste aber nur [seinen Teil] allein; ferner alle mit dem zweiten, der zweite aber nur seinen und den des äußersten;
9der innerste aber benutzt seinen und den aller anderen!? –
10Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Wenn einer von den Anwohnern der Durchgangsgasse seine Tür nach einer anderen Durchgangsgasse verlegen will, so können die übrigen Anwohner dieser Durchgangsgasse ihm dies verwehren; wenn sie geschlossen ist und er sie öffnen will, so können die übrigen Anwohner dieser Durchgangsgasse ihm dies nicht verwehren –so Rabbi; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, wenn fünf Höfe in eine Durchgangsgasse münden, so dürfen sie alle die Durchgangsgasse benutzen.
11Wer spricht hier von Höfen? Vielmehr ist diese Lehre lückenhaft und sie muß wie folgt lauten: ebenso dürfen, wenn fünf Höfe in eine Durchgangsgasse münden, alle sie mit dem äußersten benutzen, der äußerste aber nur seinen &c. so Rabbi; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, wenn fünf Höfe in eine Durchgangsgasse münden, so dürfen sie alle die Durchgangsgasse benutzen.
12«Wenn sie geschlossen ist und er sie öffnen will, so können die übrigen Anwohner der Durchgangsgasse es ihm nicht verwehren.» Raba sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er den Türrahmen nicht herausgebrochen hat, wenn er aber den Türrahmen herausgebrochen hat, so können die übrigen Anwohner der Durchgangsgasse es ihm verwehren. Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.