Bava Batra — Blatt 123b
1und seinenBruder Binjamin, den Sohn seiner Mutter!? Dieser erwiderte: Ich habe eine kostbare Perle in meinem Besitze, und du willst sie mir abhanden kommen lassen. R. Ḥama b. Ḥanina erklärte, es sei Jokhebed gewesen, die unterwegs konzipiert und zwischen den Mauern geboren wurde, denn es heißt:die Levi in Miçrajim geboren wurde; nur ihre Geburt war in Miçrajim erfolgt, nicht aber ihre Konzeption.
2R. Ḥelbo fragte R. Šemuél b. Naḥmani: Es heißt:als nun Raḥel den Joseph geboren hatte &c.; weshalb gerade als Joseph geboren wurde? Dieser erwiderte: Ja͑qob hatte geschaut, daß die Nachkommen E͑savs nur in die Hand der Nachkommen Josephs geraten werden, denn es heißt: das Haus Ja͑qobs wird ein Feuer werden und das Haus Josephs eine lodernde Flamme, das Haus E͑savs aber wird zu Stoppeln werden &c.
3Er wandte gegen ihn ein:Und David schlug sie vom Nachmittage bis zum Abend des folgenden Tages!? Dieser erwiderte: Wer dich die Propheten gelehrt hat, hat dich die Hagiographen nicht gelehrt, denn es heißt: als er nach Çiqlag zog, gingen von Menaše zu ihm über: A͑dna, Jozabad, Jediâél, Mikhaél, Jozabad, Elihu und. Çilthaj, die Häupter der Tausendschaften von Menaše.
4R. Joseph wandte ein :Und ein Teil von ihnen, von den Kindern Šimo͑ns, zog nach dem Gebirge Sei͑r, fünfhundert Mann; an ihrer Spitze Pelaṭja, Nea͑rja, Rephaja und U͑ziél, die Söhne Jiši͑s; sie schlugen die letzten Überreste der A͑maleqiter und blieben dort wohnen bis auf den heutigen Tag!? Rabba b. Šila erwiderte: Jiši͑ stammte von Menaše ab, denn es heißt:und die Söhne von Menaše waren Ḥepher und Jiši͑.
5Die Rabbanan lehrten: Der Erstgeborene erhält einen doppelten Anteil von Bug, Kinnbacken und Magen, vom Heiligen und vom Mehrwert, den die Güter nach dem Tode des Vaters erfahren haben.
6Wenn ihr Vater ihnen beispielsweise eine Kuh hinterlassen hat, die bei einem anderen verpachtet oder vermietet war oder auf dem Anger weidete, und sie geworfen hat, so erhält der Erstgeborene einen doppelten Anteil; wenn sie aber Häuser gebaut oder Weingärten gepflanzt haben, so erhält der Erstgeborene hiervon keinen doppelten Anteil. –
7In welchem Falle gilt dies von Bug, Kinnbacken und Magen: waren sie bereits im Besitze ihres Vaters, so ist dies ja selbstverständlich, und waren sie noch nicht im Besitze ihres Vaters, so waren sie ja nur Anwartschaftliches, und der Erstgeborene erhält ja nicht vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen!? –
8Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn es Bekannte des Priesters sind und [das Vieh] hei Lebzeiten des Vaters geschlachtet wurde; er ist der Ansicht, die nicht entrichteten Priestergaben gelten als entrichtet. –
9Heiliges gehört ja nicht ihm!? –
10Minderheiliges, und zwar nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, es sei Eigentum des Besitzers. Es wird nämlich gelehrt:Und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, dies schließt Minderheiliges ein, das sein Eigentum ist – so R. Jose der Galiläer. –
11«Wenn ihr Vater ihnen eine Kuh hinterlassen hat, die bei einem anderen verpachtet oder vermietet war oder auf dem Anger weidete, und sie geworfen hat, so erhält der Erstgeborene einen doppelten Anteil.» Wenn er in dem Falle erhält, wenn sie verpachtet oder vermietet war, wo sie sich nicht 1m Besitze des Eigentümers befunden hatte, wozu ist der Fall nötig, wenn sie auf dem Anger weidete!? –
12Folgendes lehrt er uns: der Fall vom Verpachten und vom Vermieten gleicht dem Falle vom Weiden auf dem Anger; wie in dem Falle, wenn sie auf dem Anger weidete, der Wertzuwachs von selber gekommen ist, und sie keine Auslagen für Futter hatten, ebenso gilt es auch in dem Falle,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.