Bava Batra — Blatt 124a

1wenn sie vermietet oder verpachtet war, nur dann, wenn der Wertzuwachs von selber gekommen ist und sie keine Auslagen für Futter hatten. –

2Wer [ist der Autor]? – Es ist Rabbi, denn es wird gelehrt: Der Erstgeborene erhält keinen doppelten Anteil vom Mehrwert, den die Güter nach dem Tode ihres Vaters erfahren. Rabbi sagte: Ich sage, der Erstgeborene erhalte einen doppelten Anteil vom Mehrwert, den die Güter nach dem Tode des Vaters erfahren haben, nicht aber vom Mehrwert, den die Waisen nach dem Tode des Vaters durch Melioration erzielt haben.

3Haben sie einen Schuldschein geerbt, so erhält der Erstgeborene einen doppelten Anteil. Ist auf sie ein Schuldschein präsentiert worden, so zahlt der Erstgeborene einen doppelten Anteil. Wenn er aber sagt, er wolle weder zahlen noch nehmen, so steht es ihm frei. –

4Was ist der Grund der Rabbanan? – Die Schrift sagt:ihm einen doppelten Anteil zu geben, der Allbarmherzige nennt es Gabe; wie eine Gabe erst dann [sein ist], wenn sie in seine Hand gekommen ist, ebenso auch der Erstgeburtsanteil, erst wenn er in seine Hand gekommen ist.

5Rabbi aber erklärt: Die Schrift sagt: einen doppelten Anteil, sie vergleicht den Erstgeburtsanteil mit dem einfachen Anteil, wie der einfache Anteil [sein ist] noch bevor er in seine Hand gekommen ist, ebenso auch der Erstgeburtsanteil noch bevor er in seine Hand gekommen ist. –

6Und die Rabbanan, es heißt ja: doppelten Anteil!? – Dies besagt, daß man es ihm auf derselben Grenzseite gebe.

7Und Rabbi, es heißt ja: zu geben!? – Dies deutet darauf, daß es ihm zu sagen freistehe, er wolle weder nehmen noch zahlen.

8R. Papa sagte: Über den Fall, wenn eine Dattelpalme stärker geworden ist oder ein Grundstück Dungboden hervorgebracht hat, stimmen alle überein, daß er erhält, sie streiten nur über den Fall, wenn es Futtergras war und daraus Ähren, Knospen waren und daraus Datteln geworden sind ; einer ist der Ansicht, der Mehrwert ist von selbst gekommen, und einer ist der Ansicht, hierbei ist eine vollständige Änderung eingetreten.

9Rabba b. Ḥana sagte im Namen R. Ḥijas: Entscheidet jemand nach der Ansicht Rabbis, so ist es gültig, und entscheidet jemand nach der Ansicht der Weisen, so ist es gültig;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.