Bava Batra — Blatt 125a
1wenn Geld, so erhält er wohl deshalb nicht, weil es nicht das Geld ist, das ihr Vater ihnen hinterlassen hat, ebenso hat er ja auch, wenn Grundbesitz, ihnen nicht dieses Grundstück hinterlassen.
2Ferner sagtest du ja selber, die Ansicht der Leute aus dem Westen sei einleuchtend, denn wenn die Großmutter zuvor gekommen wäre und [die Güter] verkauft hätte, so wäre der Verkauf gültig!?
3Gegen R. Naḥman ist ebenfalls ein Einwand zu erheben : wenn Grundbesitz, erhält er wohl deshalb nicht, weil es nicht das Grundstück ist, das ihr Vater ihnen hinterlassen hat, ebenso hat er ja auch, wenn Geld, ihnen nicht dieses Geld hinterlassen!?
4Ferner sagte ja R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, wenn Waisen für eine Schuld ihres Vaters ein Grundstück eingefordert haben, könne ein Gläubiger es ihnen wegnehmen!?
5Dieser erwiderte: Weder ist ein Einwand gegen mich zu erheben, noch ist ein Einwand gegen R. Naḥman zu erheben. Wir sagten nur den Grund der Leute im Westen, ohne ihrer Ansicht zu sein.
6Was ist dies für ein Ereignis mit der Großmutter? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.