Bava Batra — Blatt 125b
1Einst schenkte jemand sein ganzes Vermögen seiner Großmutter mit der Bestimmung, daß es nachher seinen Erben zufalle, und er hatte eine verheiratete Tochter, die bei Lebzeiten ihres Ehemannes und ihrer Großmutter gestorben war. Als die Großmutter starb, kam der Ehemann und verlangte es.
2Da entschied R. Hona: ‘seinen Erben’, und auch den Erben seiner Erben. R. A͑nan aber erklärte : ‘seinen Erben’, nicht aber den Erben seiner Erben.
3Von dort ließen sie sagen : Die Halakha ist wie R. A͑nan, nicht aber aus dem von ihm angegebenen Grunde. Die Halakha ist wie R.A͑nan, daß der Ehemann nicht erbe; aber nicht aus dem von ihm angegebenen Grunde, denn R. A͑nan ist der Ansicht, wenn die Tochter einen Sohn hätte, würde auch dieser nicht geerbt haben, dem ist aber nicht so, wenn die Tochter einen Sohn hätte, würde dieser wohl geerbt haben. Der Ehemann aber erbt aus dem Grunde nicht, weil dies nur Anwartschaftliches war, und der Ehemann nicht das Anwartschaftliche ebenso erbt wie das Vorhandene.
4Demnach ist R. Hona der Ansicht, der Ehemann erbe das Anwartschaftliche ebenso wie das Vorhandene.
5R. Elea͑zar sagte: Folgende Lehre ist durch einen Großen begonnen und durch einen Kleinen abgeschlossen worden. Wenn jemand sagt: nach dir, so ist es ebenso, als würde er gesagt haben: von jetzt ab.
6Rabba sagte: Der Grund der Leute im Westen ist einleuchtend, denn wenn die Großmutter zuvorgekommen wäre und es verkauft hätte, wäre der Verkauf gültig.
7R. Papa sagte : Die Halakha ist, der Ehemann erhält nicht vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen; der Erstgeborene erhält nicht vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen; der Erstgeborene erhält keinen doppelten Anteil von einem Darlehen, einerlei ob sie Grundstücke oder Geld eingefordert haben;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.