Bava Batra — Blatt 126a

1und das Darlehen, das sich bei ihm befindet, ist zu teilen.

2R. Hona sagte im Namen R. Asis : Wenn der Erstgeborene Einspruch erhoben hat, so ist der Einspruch gültig.

3Rabba sagte: Die Ansicht R. Asis ist einleuchtend in dem Falle, wenn [die Erben] die Weintrauben gelesen oder die Oliven gepflückt haben, nicht aber, wenn sie sie getreten haben. R. Joseph aber sagt, auch wenn sie sie getreten haben. –

4Wenn sie sie getreten haben, waren sie ja vorher Trauben und nachher Wein!? –

5Wie R. U͑qaba b. Ḥama erklärt hat, es sei der Verlust der Weintrauben zu ersetzen, ebenso haben sie auch hierbei den Verlust der Weintrauben zu ersetzen. –

6Worauf bezieht sich die Erklärung des R. U͑qaba b. Ḥama? – Auf das, was R. Jehuda im Namen Šemuéls lehrte: Wenn der Vater dem Erstgeborenen und dem anderen Sohne Trauben hinterlassen hat und sie sie gelesen haben, Oliven und sie sie gepflückt haben, so erhält der Erstgeborene einen doppelten Anteil, selbst wenn sie sie getreten haben. Wieso wenn sie sie getreten haben, sie waren ja vorher Trauben und jetzt Wein!? R. U͑qaba b. Ḥama erklärte: Er hat ihm den Verlust der Trauben zu ersetzen.

7R. Asi sagte : Hat der Erstgeborene einen ebensolchen Anteil wie der andere Bruder genommen, so hat er verzichtet. Was heißt verzichtet? [R. Papi erklärte im Namen Rabas, er habe hinsichtlich des ganzen Vermögens verzichtet, und]

8R. Papa erklärte im Namen Rabas, er habe hinsichtlich dieses Feldes verzichtet. R. Papi erklärte im Namen Rabas, er habe hinsichtlich des ganzen Vermögens verzichtet, denn er ist der Ansicht, der Erstgeborene besitze seinen Anteil schon vor der Teilung, und da er darauf hinsichtlich des einen [Feldes] verzichtet hat, so hat er hinsichtlich des ganzen [Vermögens] verzichtet.

9R. Papa erklärte im Namen Rabas, er habe hinsichtlich dieses Feldes verzichtet, denn er ist der Ansicht, der Erstgeborene besitze seinen Anteil nicht vor der Teilung, somit hat er verzichtet nur hinsichtlich dessen, was in seinem Besitze war, nicht aber hinsichtlich dessen, was nicht in seinem Besitze war.

10Die Lehren R. Papis und R. Papas sind aber nicht ausdrücklich gelehrt worden, vielmehr sind sie durch einen Schluß gefolgert worden. Einst verkaufte nämlich ein Erstgeborener seine und des anderen Bruders Güter, und als die Waisen, die Kinder des anderen Bruders, von den Datteln essen wollten, schlugen sie die Käufer. Da sprachen die Verwandten zu ihnen: Nicht genug, daß ihr ihr Vermögen gekauft habt, ihr schlagt sie auch Hierauf kamen sie vor Raba, und er sprach zu ihnen: Er hat nichts erwirkt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.