Bava Batra — Blatt 126b
1Einer erklärte, er habe nichts erwirkt hinsichtlich der Hälfte, und einer erklärte, hinsichtlich des ganzen.
2Von dort ließen sie sagen: Wenn der Erstgeborene vor der Teilung verkauft hat, so hat er nichts erwirkt. Hieraus also, daß dem Erstgeborenen vor der Teilung nichts gehöre. Die Halakha ist: dem Erstgeborenen gehört [sein Anteil] schon vor der Teilung.
3Mar Zuṭra aus Darišba teilte einen Korb Pfeffer mit seinen Brüdern gleichmäßig. Als er darauf vor R. Aši kam, sprach er zu ihm : Da du auf einen Teil verzichtet hast, so hast du hinsichtlich der ganzen [Hinterlassenschaft] verzichtet.
4WENN JEMANDSAGT: JENER MEIN ERSTGEBORENER SOHN SOLL KEINEN DOPPELTEN ANTEIL ERHALTEN, ODER: JENER MEIN SOHN SOLL NICHT MIT SEINEN BRÜDERN ERBEN, SO HAT ER NICHTSGESAGT, DENN DIES IST GEGEN DIE BESTIMMUNG DER TORA.
5WENN JEMAND SEINE GÜTER MÜNDLICH VERTEILT, UND DABEI EINEM MEHR UND DEM ANDEREN WENIGER ODER DEM ERSTGEBORENEN EINEN GLEICHEN ANTEILZUTEILT, SO SIND SEINE WORTE GÜLTIG; SAGT ER ABER: ALS ERBSCHAFT, SO HAT ER NICHTS GESAGT; SCHRIEB ER [AUCH] ‘ALS GESCHENK‘, OB AM ANFANG, IN DER MITTE ODER AM SCHLUSSE, SO SIND SEINE WORTE GÜLTIG.
6GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Jehudas vertritt, denn R. Jehuda sagt ja, hinsichtlich einer Geldsache sei die Bestimmung gültig.
7Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand zu einer Frau sagt: sei mir angetraut mit der Bedingung, daß du an mich keinen Anspruch auf Kost, Kleidung und Beischlaf hast, so ist sie ihm angetraut und seine Bedingung ist ungültig– so R. Meír. R. Jehuda sagt, seine Vereinbarung inbetreff der Geldangelegenheit sei gültig. –
8Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R. Jehudas, denn diese weiß es und verzichtet darauf, hierbei aber verzichtet er darauf nicht.
9R. Joseph sagte: Sagte jemand: jener ist mein erstgeborener Sohn, so erhält dieser einen doppelten Anteil, wenn aber: jener ist Erstgeborener, so erhält er keinen doppelten Anteil, denn er kann Erstgeborener seiner Mutter gemeint haben.
10Einst, kam jemand vor Rabba b. Bar Ḥana und sprach zu ihm, er wisse von jenem, daß er Erstgeborener sei. Dieser fragte: Woher weißt du dies? – Sein Vater pflegte ihn ‘törichter Erstgeborener’ zu nennen. – Er ist wahrscheinlich Erstgeborener seiner Mutter, denn (auch) einen Erstgeborenen der Mutter pflegt man ‘törichten Erstgeborenen’ zu nennen.
11Einst kam jemand vor R. Ḥanina und sprach zu ihm, er wisse von jenem, daß er Erstgeborener sei. Dieser fragte: Woher weißt du dies? -י Wenn man zu seinem Vater kam, pflegte er zu sagen: geht zu meinem Sohne Sikḥath, denn er ist Erstgeborener und sein Speichel ist heilend. –
12Vielleicht ist er Erstgeborener seiner Mutter? – Es ist uns bekannt, daß nur [der Speichel] eines Erstgeborenen des Vaters heilend sei, nicht aber der eines Erstgeborenen der Mutter.
13R. Ami sagte: Wenn ein Geschlechtsloser auf getrennt wird, und es sich herausstellt, daß er männlichen Geschlechtes ist, so erhält er keinen doppelten Anteil, denn es heißt : und der erstgeborene Sohn von der Gehaßten stammt, nur wenn er seit jeher ein Sohn war.
14R. Naḥman b. Jiçbaq sagte: Er wird auch nicht als mißratener und widerspenstiger Sohn abgeurteilt, denn es heißt:wenn jemand einen mißratenen undwiderspenstigen Sohn hat, nur wenn er seit jeher ein Sohn war.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.