Bava Batra — Blatt 127b
1Einer schreibe dem anderen eine Vollmacht.
2– Nach wessen Ansicht : ist er der Ansicht der Rabbanan, so sollte er ihnen doch nach den Rabbanan erwidert haben, und ist er der Ansicht R. Jehudas, so sollte er ihnen doch nach R. Jehuda erwidert haben!? –
3Ihm war es zweifelhaft, ob nach R. Jehuda oder nach den Rabbanan [zu entscheiden sei]. –
4Was ist dies? – Es wird gelehrt: Anerkennen, anderen gegenüber anerkennen.
5Hieraus folgerte R. Jehuda, daß ein Mensch glaubhaft sei, wenn er sagt: dieser mein Sohn ist erstgeborener. Und wie er glaubhaft ist, wenn er sagt: dieser mein Sohn ist erstgeborener, ebenso ist er glaubhaft, wenn er sagt: dieser ist der Sohn einer Geschiedenen, dieser ist der Sohn einer Ḥaluça. Die Weisen sagen, er sei nicht glaubhaft.
6R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu Raba: Erklärlich ist nach R. Jehuda [das Wort] anerkennen, welche Bedeutung aber hat [das Wort] anerkennen nach den Rabbanan? –
7Wenn eine Anerkennung nötig ist. –
8Wohl zu dem Zwecke, um ihm einen doppelten Anteil zu geben; darf er denn nicht, auch wenn er ein Fremder ist, ihm ein Geschenk machen!? –
9In dem Falle, wenn ihm Vermögen später zugefallen ist. –
10Wozu aber ist [das Wort] anerkennen nach R. Meír nötig, welcher sagt, ein Mensch könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? –
11Hinsichtlich des Vermögens, das ihm bei der Agonie zufällt.
12Die Rabbanan lehrten: Wenn es von ihm bekannt war, daß er kein Erstgeborener ist, und der Vater von ihm sagt, er sei Erstgeborener, so ist er nicht glaubhaft, nach den Rabbanan. Wenn es von ihm bekannt war, daß er kein Erstgeborener ist, und der Vater von ihm sagt, er sei Erstgeborener, so ist er glaubhaft, nach R. Jehuda.
13Der Anfangsatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Jehuda.
14R. Joḥanan sagte: Wenn er sagte: er ist mein Sohn, und darauf sagt: er ist mein Knecht, so ist er nicht glaubhaft; wenn aber: er ist mein Knecht, und darauf sagt: er ist mein Sohn, so ist er glaubhaft, denn er meinte, er bediene ihn wie ein Knecht.
15Entgegengesetzt verhält es sich bei einem Zollhause : wenn jemand an einem Zollhause vorübergeht und sagt: er ist mein Sohn, und später sagt: er ist mein Knecht, so ist er glaubhaft; wenn er aber sagte: er ist mein Knecht, und später sagt: er ist mein Sohn, so ist er nicht glaubhaft.
16Man wandte ein: Wenn dieser ihn wie ein Sohn bediente und er von ihm auch sagte, er sei sein Sohn, und darauf sagt, er sei sein Knecht, so ist er nicht glaubhaft; wenn dieser ihn wie ein Knecht bediente und er von ihm auch sagte, er sei sein Knecht, und darauf sagt, er sei sein Sohn, so ist er nicht glaubhaft!?
17R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies in dem Falle, wenn er ihn einen Knecht seiner hundert nennt. – Was heißt: seiner hundert? – Ein Knecht, der hundert Zuz wert ist.
18R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Wenn jemand zu seinem Nächsten sagte: du hast meinen Sklaven gestohlen, und dieser ihm erwiderte: ich habe ihn nicht gestohlen, und als jener ihn fragte, wieso er zu komme, er ihm erwidert: du hast ihn mir verkauft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.