Bava Batra — Blatt 128a
1du hast ihn mir geschenkt, wenn du aber willst, schwöre und nimm ihn, so kann er, wenn jener geschworen hat, nicht mehr zurücktreten.
2Was neues lehrt er uns damit, dies haben wir ja bereits gelernt: Sagte einer: mein Vater ist mir glaubwürdig, dein Vater ist mir glaubwürdig, jene drei Rinderhirten sind mir glaubwürdig, so kann er, wie R. Meír sagt, zurücktreten; die Weisen sagen, er könne nicht zurücktreten!? –
3Er lehrt uns, daß sieüber den Fall streiten, wenn er sagt, er wolle es ihm geben, und daß die Halakha nach den Weisen zu entscheiden sei.
4R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Die Halakha ist, man könne auch Sklaven einfordern. R. Naḥman aber sagt, man könne sie nicht einfordern.
5R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Die Halakha ist, ein drittgradiger ist für einen zweitgradigen [Verwandten als Zeuge] zulässig. Raba sagt, auch für einen erstgradigen.
6Mar b. R. Aši ließ es auch bei einem Großvater zu. Die Halakha ist aber nicht wie Mar b. R. Aši.
7R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Wer (vor seiner Erblindung) Zeugnis über ein Grundstück abzulegen wußte und erblindet ist, ist unzulässig.
8Šemuél sagt, er sei zulässig, denn er kann die Grenzen bezeichnen; über ein Gewand aber nicht. R. Šešeth sagt, auch über ein Gewand, denn er kann die Länge und die Breite angeben, nicht aber über einen Metallblock. R. Papa sagt, auch über einen Metallblock, denn er kann das Gewicht angeben.
9Man wandte ein: Wenn er für ihn Zeugnis abzulegen wußte bevor er sein Schwiegersohn geworden war und dann sein Schwiegersohn geworden ist, oder wenn er hörend war und taub geworden ist, sehend war und erblindet ist, oder vernünftig war und irrsinnig geworden ist, so ist er [als Zeuge] unzulässig;
10wenn er aber für ihn Zeugnis abzulegen wußte bevor er sein Schwiegersohn geworden war, dann sein Schwiegersohn geworden und darauf seine Tochter gestorben ist, oder wenn er hörend war, taub geworden und wieder hörend geworden ist, oder wenn er sehend war, erblindet und wieder sehend geworden ist, oder vernünftig war, irrsinnig geworden und wieder vernünftig geworden ist, so ist er zulässig.
11Die Regel hierbei ist; war er am Anfang unfähig oder am Schlusse unfähig, so ist er unzulässig, wenn er aber am Anfang fähig war und am Schlüsse fähig ist, so ist er zulässig.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.