Bava Batra — Blatt 129b
1so sollen andere an ihrer Stelle erben, so gebe man ihnen nur einen Šeqel, einerlei, ob er ‘gebt’ oder ‘gebt nicht mehr’ gesagt hat.
2Dies gleicht ja dem Falle von zwei Feldern und zwei Personen, und er lehrt, daß sie es geeignet haben.
3Er erhob diesen Einwand und er selber erklärte es auch : wenn sie Anwartschaft haben, ihn zu beerben, und zwar ist hier die Ansicht des R. Joḥanan b. Beroqa vertreten. –
4Komm und höre: [Sagte jemand:] mein Vermögen soll dir gehören, nach dir soll jener es erben, und nach jenem soll jener es erben, so hat, wenn der erste gestorben ist, der zweite es geeignet, und wenn der zweite gestorben ist, der dritte es geeignet. Stirbt der zweite bei Lebzeiten des ersten, so geht das Vermögen zu den Erben des ersten über.
5Dies gleicht ja dem Falle von zwei Feldern und zwei Personen, und er lehrt, daß er es geeignet habe!?
6Wolltest du erwidern, hier werde ebenfalls von einem gesprochen, der Anwartschaft hat, ihn zu beerben, und zwar nach R. Joḥanan b. Beroqa, wieso hat dann, wenn der zweite stirbt, der dritte es geeignet,
7R. Aḥa b. R. A͑va ließ ja mitteilen: [Wenn jemand zu einem sagte:] mein Vermögen soll dir gehören und nach dir jenem, und der erste Anwartschaft hat, ihn zu beerben, so erhält nach R. Joḥanan b. Beroqa der zweite an Stelle des ersten nichts, da dies keine Schenkung, sondern eine Erbschaft ist, und die Erbschaft keine Unterbrechung hat.
8Dies ist also eine Widerlegung aller. Eine Widerlegung. –
9Ist dies auch eine Widerlegung des Reš Laqiš? – Glaubst du: Raba sagte ja, daß bei diesen drei Lehren die Halakha wie Reš Laqiš sei.
10Das ist vielmehr kein Einwand; eines gilt van dem Falle, wenn dies innerhalb der Zeit erfolgt ist, als man einen Satz [sprechen kann], und eines von dem Falle, wenn nach Ablauf einer Zeit, als man einen Satz [sprechen kann].
11Die Halakha ist, erfolgt es innerhalb der Zeit, als man einen Satz [sprechen kann], so gilt es stets als ein Satz, nur nicht beim Götzendienste und
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.