Bava Batra — Blatt 130b
1Wozu heißt es: er darf nicht die Erstgeburt verleihen?
2Da es heißt: und am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt, so könnte man hieraus folgenden Schluß eruieren: wenn die Tora dem Vater freigestellt hat, den einfachen Anteil, hinsichtlich dessen [der Erbe] ein starkes Recht hat, denn er erhält vorn Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen, jedem zu vererben, der ihm beliebt, um wieviel mehr gilt dies vom Erstgeburtsanteil, hinsichtlich dessen er nur ein schwaches Recht hat, denn er erhält nicht vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen. Daher heißt es: er darf nicht die Erstgeburt verleihen.
3Und wenn es nur hieße: er darf nicht die Erstgeburt verleihen, und nicht: am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt,
4so könnte man folgenden Schluß eruieren: wenn die Tora vom Erstgeburtsanteil, worauf [der Erbe] nur ein schwaches Recht hat, denn er erhält nicht vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen, gesagt hat, man dürfe ihn nicht verleihen, um wieviel mehr gilt dies vom einfachen Anteile, hinsichtlich dessen er ein starkes Recht hat, denn er erhält vom Anwartschaftlichen wie vom Vorhandenen.
5Daher heißt es: und am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt; die Tora hat dem Vater freigestellt, [sein Vermögen] dem zu vererben, der ihm beliebt.
6R. Zeriqa sagte im Namen R. Amis im Namen R. Ḥaninas im Namen Rabbis: Die Halakha ist wie R. Joḥanan b. Beroqa. R. Abba sprach zu ihm: Es wurde gelehrt: er entschied. –
7Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, eine Halakha sei bedeutender, und einer ist der Ansicht, ein Ereignis sei bedeutender.
8Die Rabbanan lehrten : Man folgere keine Halakha aus dem Studium noch aus einem Ereignisse, sondern nur, wenn gesagt wird, es sei eine Halakha für die Praxis. Wenn einer gefragt und man ihm eine Halakha für die Praxis gesagt hat, so gehe er und handle danach, nur darf er nicht vergleichen. –
9Wieso darf er nicht vergleichen, die ganze Tora besteht ja nur aus Vergleichungen!?
10R. Aši erwiderte: Nur darf man beim Totverletzten keine Vergleichungen anstellen,
11denn es wird gelehrt: Man darf beim Totverletzten nicht sagen, dies gleiche jenem. Dies soll dich nicht wundem; denn man schneidet [das Vieh] an einer Stelle, und es verendet, und man schneidet es an einer anderen Stelle, und es bleibt leben.
12R. Asi sprach zu R. Joḥanan: Sollen wir, wenn der Meister zu uns sagt, so sei die Halakha, danach eine Entscheidung treffen? Dieser erwiderte: Ihr dürft nicht eher eine Entscheidung treffen, als bis ich zu euch gesagt habe: so sei die Halakha für die Praxis.
13Raba sprach zu R. Papa und R. Ḥona, dem Sohne R. Jehošua͑s: Wenn eine Entscheidung von mir zu euch gelangt und ihr findet, daß sie zu widerlegen sei, so zerreißt sie nicht eher, als bis ihr zu mir gekommen seid; kann ich sie begründen, so sage ich es euch, wenn aber nicht, so trete ich zurück. Wenn nach meinem Tode, so sollt ihr sie nicht zerreißen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.