Bava Batra — Blatt 131b
1Woher, daß dies von einem Gerichtskollegium bestimmt worden ist, vielleicht ist dies von zwei verschiedenen bestimmt worden!? –
2Dies ist nicht einleuchtend, denn im Anfangsatze lehrte er: Folgenden Vortrag trug R. Elea͑zar b. A͑zarja vor den Weisen der Akademie in Jabne vor: Die Söhne erben und die Töchter werden unterhalten; wie die Söhne erst nach dem Tode ihres Vaters erben, ebenso sind die Töchter erst nach dem Tode ihres Vaters zu unterhalten.
3Einleuchtend ist es nun, daß wir hinsichtlich der einen Bestimmung von der anderen folgern, wenn du sagst, beide Bestimmungen seien durch dasselbe Gericht getroffen worden, wieso aber kann man hinsichtlich der einen Bestimmung von der anderen folgern, wenn du sagst, sie seien durch zwei Gerichte getroffen worden!? –
4Wieso denn: tatsächlich, kann ich dir erwidern, sind sie durch zwei Gerichte getroffen worden, nur traf es das zweite Gericht übereinstimmend mit dem ersten Gerichte, damit nicht von einer Bestimmung gegen die andere Bestimmung irgend ein Einwand zu erheben sei.
5R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wer sein ganzes Vermögen seiner Frau verschrieben hat, hat sie nur zur Verwalterin gemacht. –
6Selbstverständlich ist es, daß, wenn seinem erwachsenen Sohne, er ihn nur zum Verwalter gemacht hat, wie ist es aber, wenn seinem kleinen Sohne? –
7Es wurde gelehrt: R. Ḥanilaj b. Idi sagte im Namen Šemuéls, selbst wenn seinem kleinen Sohne, der noch in der Wiege liegt.
8Selbstverständlich ist es, daß, wenn seinem Sohne und einem Fremden, er es dem Fremden geschenkt und seinen Sohn zum Verwalter gemacht hat; wenn seiner Frau und einem Fremden, er es dem Fremden geschenkt und seine Frau zur Verwalterin gemacht hat,
9und wenn seiner Verlobten oder seiner Geschiedenen, er es ihnen geschenkt hat;
10aber folgendes war ihnen fraglich: wie ist es, wenn einer Tochter neben den Söhnen, seiner Frau neben seinen Brüdern, oder seiner Frau neben den Söhnen des Ehemannes?
11Rabina sagte im Namen Rabas, in all diesen Fällen haben sie es nicht geeignet, mit Ausnahme der Fälle, wenn seiner Verlobten oder seiner Geschiedenen. R. A͑vira sagte im Namen Rabas, in all diesen Fällen haben sie es geeignet, nur nicht wenn seiner Frau neben seinen Brüdern, oder seiner Frau neben den Söhnen des Ehemannes.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.