Bava Batra — Blatt 132b
1Hier lehrten sie also von den Erleichterungen bei der Morgengabe.
2– Wir haben gelernt: R. Jose sagt, war sie damit einverstanden, so hat sie ihre Morgengabe verloren, auch wenn er ihr nichts verschrieben hat. Demnach ist der erste Autor der Ansicht, es sei Verschreibung und Einverständnis erforderlich!?
3Wolltest du erwidern, die ganze [Mišna] sei von R. Jose, so wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie zugegen war und damit einverstanden, wenn sie aber zugegen war und nicht einverstanden, oder wenn sie einverstanden war und nicht zugegen, so hat sie ihre Morgengabe nicht verloren. Dies ist eine Widerlegung aller [Erklärungen]. Eine Widerlegung.
4Raba sprach zu R. Naḥman: Da ist Rabh, da ist Šemuél, da ist R. Jose b. Ḥanina, welcher Ansicht ist der Meister? Dieser erwiderte: Ich erkläre: da er sie zur Mitbeteiligten mit den Söhnen gemacht hat, so hat sie ihre Morgengabe verloren.
5Es wurde auch gelehrt: R. Joseph b. Mintomi sagte im Namen R. Naḥmans: Da er sie zur Mitbeteiligten mit den Söhnen gemacht hat, so hat sie ihre Morgengabe verloren.
6Raba fragte: Wie verhält es sich bei einem Gesunden: sagen wir, dies gelte nur von einem Sterbenskranken, denn da sie weiß, daß er nichts mehr haben wird, habe sie verzichtet, bei einem Gesunden aber nehme sie an, er kann später andere [Güter] erwerben, oder aber, jetzt besitzt er nichts mehr? – Dies bleibt unentschieden.
7Einst traf jemand folgende Verfügung: Die Hälfte der einen Tochter, die Hälfte der anderen Tochter und ein Drittel der Früchte der Frau. R. Naḥman traf dann gerade in Sura ein und R. Ḥisda besuchte ihn; da fragte er ihn, wie es sich bei einem solchen Falle verhalte. Jener erwiderte: Folgendes sagte Šemuél: selbst wenn er ihr nur eine Dattelpalme zum Nießbrauche zugeeignet hat, hat sie ihre Morgengabe verloren.
8Dieser entgegnete: Šemuél sagte dies nur von jenem Falle, wo er ihr etwas vom Boden selbst zugeeignet hat, hierbei aber sind es ja nur Früchte. Jener erwiderte: Du sprichst also von beweglichen Sachen, von beweglichen Sachen habe ich dies entschieden nicht gesagt.
9Einst traf jemand folgende Verfügung: Ein Drittel der einen Tochter, ein Drittel der anderen Tochter und ein Drittel der Frau. Hierauf starb eine von den Töchtern. R. Papi wollte entscheiden, daß sie nur ein Drittel erhalte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.