Bava Batra — Blatt 133a
1da sprach R. Kahana zu ihm: Würde sie denn nicht erhalten haben, wenn er nachher [Güter] zugekauft hätte? Und da sie, wenn er welche zugekauft hätte, erhalten hätte, so erhält sie auch jetzt.
2Einst verteilte jemand sein Vermögen an seine Frau und an seine Söhne und ließ eine Dattelpalme zurück. Rabina wollte entscheiden, daß sie nur eine Dattelpalme erhalte; da sprach R. Jemar zu Rabina: Wenn sie keinen Anspruch hätte, würde sie auch die Dattelpalme nicht erhalten, da er aber die Dattelpalme zurückgelassen hat, so hat er auch sein übriges Vermögen zurückgelassen.
3R. Hona sagte: Wenn ein Sterbenskranker sein ganzes Vermögen einem Fremden verschrieben hat, so sehe man: hat dieser Anwartschaft, ihn zu beerben, so erhält er es als Erbschaft, wenn aber nicht, so erhält er es als Geschenk.
4R. Naḥman sprach zu ihm: Dieb, wozu sagst du es verstohlen; bist du der Ansicht des R. Joḥanan b. Beroqa, so sage, die Halakha sei wie R. Joḥanan b. Beroqa, denn deine Lehre stützt sich ja auf die Ansicht des R. Joḥanan b. Beroqa!?
5Vielleicht aber wolltest du es nur hinsichtlich des folgenden Falles sagen. Einst fragte man einen, der im Sterben lag, wem sein Vermögen gehören solle, vielleicht jenem? Er erwiderte: Wem denn sonst!? Hierzu sagtest du uns: hat er Anwartschaft, ihn zu beerben, so erhält er es als Erbschaft, und wenn nicht, so erhält er es als Geschenk. Dieser erwiderte: Jawohl, so sagte ich es auch.
6R. Ada b. Ahaba wollte vor Raba erklären, wenn er Anwartschaft hat, ihn zu beerben, werde die Witwe vom Vermögen unterhalten, und wenn nicht, werde die Witwe nicht vom Vermögen unterhalten;
7da sprach Raba zu ihm: Sollte sie noch schlechter wegkommen!? Wenn die Witwe vom ererbten Vermögen, das er nach der Tora erhält, wie du sagst, unterhalten wird, um wieviel mehr vom verschenkten, das er nur rabbanitisch erhält.
8Vielmehr, erklärte Raba, hinsichtlich der Mitteilung des R. Aḥa b. R. A͑va: [Wenn jemand sagte:] mein Vermögen soll dir gehören und nach dir jenem, und der erste Anwartschaft hat, ihn zu beerben, so erhält nach R. Joḥanan b. Beroqa der zweite an Stelle des ersten nichts, da dies keine Schenkung, sondern eine Erbschaft ist, und die Erbschaft keine Unterbrechung hat.
9Raba sprach zu R. Naḥman: Er hat sie ja unterbrochen!? – Er glaubte, sie könne unterbrochen werden, der Allbarmherzige aber sagt, sie könne nicht unterbrochen werden.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.