Bava Batra — Blatt 133b

1Einst sprach jemand zu seinem Nächsten: Mein Vermögen soll dir gehören und nach dir jenem, und der erste hatte Anwartschaft, ihn zu beerben; hierauf starb der erste, und der zweite wollte es einfordern.

2R. Îliš glaubte vor Raba zu entscheiden, der zweite erhalte es auch, dieser aber sprach zu ihm: So urteilen Vergleichsrichter; das ist ja der Fall, worüber R. Aḥa b. R. A͑va mitgeteilt hat.

3Da wurde jener verlegen. Hierauf las dieser über ihn:Ich, der Herr, werde es zur Zeit beschleunigen.

4WENN JEMAND SEIN VERMÖGEN FREMDEN VERSCHRIEBEN UND SEINE SÖHNE ÜBERGANGEN HAT, SO IST DAS, WAS ER GETAN HAT, GÜLTIG, NUR SIND DIE WEISEN MIT IHM UNZUFRIEDEN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, BETRAGEN SICH SEINE SÖHNE NICHT NACH GEBÜHR, SO SEI SEINER ZUM GUTEN GEDACHT.

5GEMARA. Sie fragten: Streiten die Rabbanan gegen R. Šimo͑n b. Gamliél oder nicht? –

6Komm und höre: Joseph b. Joe͑zer hatte einen Sohn, der sich nicht nach Gebühr betrug, und er besaß ein Maß mit Denaren; da weihte er sie. Später heiratete dieser die Tochter des Kranzflechters des Königs Jannaj. Einst lag diese im Wochenbette und er holte für sie einen Fisch, und als sie ihn aufschlitzte, fand sie in ihm eine Perle.

7Da sprach sie zu ihm: Bringe sie nicht zum Könige, denn man wird sie dir dafür geringes Geld abnehmen, bringe sie lieber zu den Schatzmeistern [des Tempels]; aber mache du nicht den Preis, denn das Wort dem Höchsten gegenüber gleicht der Übergabe bei einem Gemeinen, vielmehr lasse sie den Preis machen.

8Darauf brachte er sie zu diesen, und sie schätzten sie auf dreizehn Maß Denare. Hierauf sprachen sie zu ihm: Sieben sind vorhanden, sechs fehlen. Er erwiderte ihnen: gebt mir sieben und die sechs sollen dem Himmel geweiht sein.

9Alsdann schrieben sie: Joseph b. Joe͑zer hat eines gebracht, sein Sohn hat sechs gebracht. Manche sagen: Joseph b. Joe͑zer hat eines gebracht, sein Sohn hat sieben ausgeführt.

10Wenn hier nun vom Bringen gesprochen wird, so hat er ja wahrscheinlich recht gehandelt. – Im Gegenteil, wenn hier vom Ausführen gesprochen wird, so hat er ja wahrscheinlich unrecht gehandelt. Hieraus ist vielmehr nichts zu entnehmen. –

11Wie ist es nun damit? – Komm und höre: Šemuél sprach zu R. Jehuda: Scharfsinniger, sei nicht zugegen, wo eine Erbschaft übertragen wird, nicht einmal von einem schlechten Sohne auf einen guten, und um so weniger von einem Sohne auf eine Tochter.

12Die Rabbanan lehrten: Einst hatte jemand Söhne, die sich nicht nach Gebühr betrugen; da verschrieb er sein Vermögen Jonathan b. U͑ziél. Was aber tat Jonathan b. U͑ziél? Er verkaufte ein Drittel, weihte ein Drittel und gab ein Drittel den Kindern zurück.

13Da fiel Šammaj mit Stab und Sack über ihn her. Da sprach jener zu ihm: Šammaj, kannst du das zurückerhalten, was ich verkauft und geweiht habe, so kannst du auch das zurückerhalten, was ich zurückgegeben habe;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.