Bava Batra — Blatt 136b
1R. Joḥanan sagt, es nicht geeignet; Reš Laqiš aber sagt, der Käufer habe es geeignet.
2R. Joḥanan sagt, der Käufer habe es nicht geeignet, denn der Besitz der Früchte gleicht dem Besitze des Kapitals;
3Reš Laqiš sagt, der Käufer habe es geeignet, denn der Besitz der Früchte gleicht nicht dem Besitze des Kapitals. –
4Aber darüber streiten sie ja bereits einmal!? Es wurde nämlich gelehrt: Wenn jemand einem sein Feld zum Nießbrauch der Früchte verkauft hat, so muß [der Käufer], wie R. Joḥanan sagt, [die Erstlinge] darbringen und [den Abschnitt] lesen, und wie Reš Laqiš sagt, sie darbringen und nicht lesen.
5R. Joḥanan sagt, darbringen und lesen, denn der Besitz der Früchte gleicht dem Besitze des Kapitals; Reš Laqiš sagt, darbringen und nicht lesen, denn der Besitz der Früchte gleicht nicht dem Besitze des Kapitals. –
6R. Joḥanan kann dir erwidern: obgleich auch sonst der Besitz der Früchte dem Besitze des Kapitals gleicht, so muß dies dennoch hierbei besonders gelehrt werden; man könnte glauben, der Vater verzichte zugunsten des Sohnes, so lehrt er uns.
7Und auch R. Šimo͑n b. Laqiš kann dir erwidern: obgleich auch sonst der Besitz der Früchte nicht dem Besitze des Kapitals gleicht, so muß dies dennoch hierbei besonders gelehrt werden; man könnte glauben, wenn es sich um das eigene Interesse handelt, ziehe man es auch dem eines Sohnes vor, so lehrt er uns.
8R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: [Sagte jemand:] mein Vermögen soll dir gehören, nach dir soll jener es erben, und nach diesem soll jener es erben, so hat, wenn der erste gestorben ist, der zweite es geeignet, und wenn der zweite gestorben ist, der dritte es geeignet.
9Stirbt der zweite bei Lebzeiten des ersten, so geht das Vermögen zu den Erben des ersten über.
10Wenn dem nun so wäre, so müßte es ja zu den Erben des Testatorsübergehen!?
11Dieser erwiderte: Längst hat R. Hoša͑ja in Babylonien dies erklärt: anders ist es, wenn er ‘nach dir’ sagt. Denselben Einwand unterbreitete auch Rabba b. R. Hona vor Rabh, und dieser erwiderte ihm ebenfalls, es sei anders, wenn er ‘nach dir’ sagt. –
12Es wird ja aber gelehrt, daß es zu den Erben des Testators übergehe!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.