Bava Batra — Blatt 137a

1Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: [Wenn jemand gesagt hat:] mein Vermögen soll dir gehören und nach dir jenem, und der erste es verkauft und verzehrt hat, so kann der zweite es den Käufern abnehmen – so Rabbi. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, der zweite erhalte nur das, was der erste zurückgelassen hat. –

2Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: [Sagte jemand:] mein Vermögen soll dir gehören und nach dir jenem, so kann der erste es verkaufen und verzehren – so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, der erste erhalte nur den Nießbrauch der Früchte.

3Somit befindet sich Rabbi in einem Widersprüche mit sich selber und R. Šimo͑n b. Gamliél in einem Widersprüche mit sich selber!? –

4Rabbi befindet sich nicht in einem Widersprüche mit sich selber, denn eines gilt vom Kapital und eines gilt von den Früchten. R. Šimo͑n b. Gamliél befindet sich ebenfalls nicht in einem Widersprüche mit sich selber, denn eines gilt von vornherein und eines, wenn es bereits erfolgt ist.

5Abajje sagte: Wer ist ein schlauer Bösewicht? Wer einen Rat erteilt, Güter zu verkaufen, nach R. Šimo͑n b. Gamliél.

6R. Joḥanan sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél. Er pflichtet aber bei, daß, wenn er es als Sterbenskranker verschenkt hat, dies ungültig sei. –

7Aus welchem Grunde? Abajje erwiderte: Das Geschenk eines Sterbenskranken wird erst nach dem Tode geeignet, und jener ist ihm bereits zuvorgekommen. –

8Kann Abajje dies denn gesagt haben, es wurde ja gelehrt, das Geschenk eines Sterbenskranken werde geeignet, wie Abajje sagt, beim Sterben, und wie Raba sagt, nach Eintritt des Todes!? –

9Abajje ist davon zurückgetreten. – Woher, daß er von dieser Ansicht zurückgetreten ist, vielleicht ist er von jener zurückgetreten!? –

10Dies ist nicht einleuchtend, denn wir haben gelernt: [Sagte jemand:] da ist dein Scheidebrief, falls ich sterbe, da ist dein Scheidebrief nach dieser Krankheit, da ist dein Scheidebrief für nach meinem Tode, so hat er nichts gesagt.

11R. Zera sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél, selbst für den Fall, wenn sich darunter Sklaven befunden haben, und er sie freigelassen hat. –

12Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, man könne zu ihm sagen, jener habe es ihm nicht gegeben, um damit ein Verbot zu begehen, so lehrt er uns.

13R. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél, selbst wenn er dafür Totengewänder angefertigt hat. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, er habe es ihm nicht gegeben, um es der Nutznießung zu entziehen, so lehrt er uns.

14R. Naḥman b. R. Ḥisda trug vor: [Wenn jemand gesagt hat:] dieser Etrog sei dir geschenkt und nach dir jenem, und der erste ihn benutzt und damit seiner Pflicht genügt hat, so kommen wir zum Streite zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél.

15R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Rabbi und R.Šimo͑n b. Gamliél streiten ja nur über jenen Fall, denn einer ist der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze des Kapitals, und einer ist der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze des Kapitals,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.