Bava Batra — Blatt 137b
1wozu aber hat er ihn ihm in diesem Falle gegeben, wenn nicht um damit seiner Pflicht zu genügen!?
2Vielmehr stimmen alle überein, daß er damit seiner Pflicht genügt, aber hinsichtlich des Verkaufes und Verzehrens kommen wir zum Streite zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél.
3Rabba b. R. Hona sagte: Wenn Brüder von der Nachlaßmasse einen Etrog gekauft haben und einer von ihnen ihn benutzt und mit ihm seiner Pflicht genügt hat, so hat er, wenn er ihn verzehren kann, seiner Pflicht genügt, wenn aber nicht, so hat er seiner Pflicht nicht genügt.
4Jedoch nur dann, wenn für jeden besonders ein Etrog vorhanden ist, nicht aber, wenn eine Quitte oder ein Granatapfel.
5Raba sagte: [Wenn jemand gesagt hat:] dieser Etrog sei dir geschenkt mit der Bedingung, daß du ihn mir zurückgibst, und dieser ihn genommen und damit seiner Pflicht genügt hat, so hat er, wenn er ihn zurückgibt, seiner Pflicht genügt, und wenn er ihn nicht zurückgibt, seiner Pflicht nicht genügt. – Was lehrt er uns damit? – Daß ein Geschenk mit der Bedingung der Rückgabe als Geschenk gelte.
6Einst hatte eine Frau eine Dattelpalme auf einem Grundstücke des R. Bebaj b. Abajje, und da er, sooft sie diese beschneiden ging, ihr zürnte, verkaufte sie sie ihm auf die Dauer seines Lebens. Hierauf ging er und eignete sie seinem kleinen Sohne zu.
7Da sprach R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, zu ihm: Weil ihr von Gekürzten stammt, redet ihr auch gekürzte Worte. Auch R. Šimo͑n b. Gamliél sagt es nur von dem Falle, wenn [nachher] einem anderen, nicht aber, wenn an sich selber.
8Raba sagte im Namen R. Naḥmans: [Wenn jemand gesagt hat:] dieser Ochs sei dir geschenkt mit der Bedingung, daß du ihn mir zurückgibst, und dieser ihn dem Heiligtume geweiht und jenem zurückgegeben hat, so ist die Weihung und die Rückgabe gültig.
9Raba sprach zu R. Naḥman: Was hat er ihm denn zurückgegeben!? Dieser erwiderte: Was hat er ihm denn abgenommen!? Vielmehr, sagte R. Aši, berücksichtigen wir folgendes: sagte er zu ihm: mit der Bedingung, daß du ihn zurückgibst, so hat er ihn ihm ja zurückgegeben, sagte er aber: mit der Bedingung, daß du ihn mir zurückgibst, so meinte er, als für ihn brauchbare Sache.
10R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand sein Vermögen einem anderen verschrieben hat und dieser sagt, er wolle es nicht haben, so hat er es dennoch geeignet, selbst wenn er dasteht und protestiert. R. Joḥanan aber sagt, er habe es nicht geeignet.
11R. Abba b. Mamal sagte: Sie streiten aber nicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.