Bava Batra — Blatt 139b
1und das, was der Ehemann von seiner Frau erbt.
2Raba sprach zu ihm: Wissen wir es denn jetzt, wo er es mitteilen ließ, R. Jose b. Ḥanina sagte ja, in U͑ša ordneten sie an, daß, wenn eine Frau bei Lebzeiten ihres Ehemannes Nießbrauchgüter verkauft hat, und gestorben ist, der Ehemann sie den Käufern wegnehmen könne!?
3Vielmehr, sagte R. Aši, haben die Rabbanan den Ehemann einem Erben gleichgestellt, und ebenso haben sie ihn einem Käufer gleichgestellt, und zwar immer zu seinem Vorteile. Hinsichtlich des Jobelgesetzes haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen seines Verlustes; hinsichtlich der Lehre des R. Jose b. Ḥanina haben die Rabbanan ihn einem Käufer gleichgestellt, wegen seines Verlustes; und hinsichtlich der Lehre Rabins haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen des Verlustes der Witwe. –
4Aber bei der Lehre des R. Jose b. Ḥanina erleiden ja die Käufer einen Verlust, dennoch haben ihn die Rabbanan einem Käufer gleichgestellt!? –
5Hierbei haben diese selber sich den Schaden zugefügt; sie sollten nicht von einer Frau kaufen, die bei ihrem Ehemanne weilt.
6WENN JEMAND GESTORBEN IST UND SÖHNE UND TÖCHTER HINTERLASSEN HAT, SO ERBEN, WENN EIN GROSSES VERMÖGEN VORHANDEN IST, DIE SÖHNE, UND DIE TÖCHTER WERDEN UNTERHALTEN; IST ABER NUR EIN GERINGES VERMÖGEN VORHANDEN, SO WERDEN DIE TÖCHTER UNTERHALTEN UND DIE SÖHNE MÖGEN AN DEN TÜREN BETTELN. ADMON SAGTE: HABE ICH DENN, WEIL ICH MÄNNLICHEN GESCHLECHTES BIN, VERLUST ZU ERLEIDEN!? HIERZU SAGTE R. GAMLIÉL: MIR LEUCHTEN DIE WORTE ADMONS EIN.
7GEMARA. Was heißt großes [Vermögen]? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs : Aus dem diese und jene zwölf Monate unterhalten werden können. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Dies ist die Ansicht des R. Gamliél b. Rabbi, die Weisen aber sagen: daß dieser und jene unterhalten werden können bis sie mannbar sind.
8Ebenso wurde auch gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn davon diese und jene unterhalten werden können bis sie mannbar sind, so heißt dies ein großes [Vermögen], ist es aber weniger, so heißt es ein geringes. –
9Und wenn es nicht für diese und jene bis sie mannbar werden ausreicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.