Bava Batra — Blatt 140a

1erhalten die Töchter alles!? Vielmehr, erklärte Raba, entnehme man davon den Unterhalt für die Töchter bis sie mannbar werden, und das übrige erhalten die Söhne.

2Selbstverständlich ist es, daß wenn [das Vermögen] groß war und vermindert worden ist, die Erben es bereits geeignet haben; wie ist es aber, wenn es gering war und vergrößert worden ist, befindet es sich im Besitze der Erben und ist somit im Besitze der Erben gestiegen, oder aber sind die Erben davon entfernt worden? –

3Komm und höre : R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn die Waisen zuvorgekommen sind und vom geringen Vermögen etwas verkauft haben, so ist der Verkauf gültig.

4R. Jirmeja saß vor R. Abahu und richtete an ihn folgende Frage: Vermindert die Witwe das Vermögen? Sagen wir, sie vermindere es, weil sie Unterhalt zu beanspruchen hat, oder vermindert sie es nicht, da sie nichts erhält, wenn sie sich verheiratet.

5Und wenn du entscheidest, sie vermindere es nicht, weil sie nichts erhält, wenn sie sich verheiratet, [so ist es fraglich,] ob die Tochter seiner Frau das Vermögen vermindere. Sagen wir, sie vermindere es, weil sie [Unterhalt] bezieht, auch wenn sie sich verheiratet, oder aber vermindert sie es nicht, weil sie nichts erhält, wenn sie stirbt?

6Und wenn du entscheidest, sie vermindere es nicht, weil sie nichts erhält, wenn sie stirbt, [so ist es fraglich,] ob ein Gläubiger das Vermögen vermindere; sagen wir, er vermindere es, weil er [seine Forderung] erhält, auch wenn er stirbt, oder aber vermindert er es nicht, weil die Einziehung noch fehlt?

7Manche ordnen diese Fragen entgegengesetzt: Vermindert ein Gläubiger das Vermögen?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.