Bava Batra — Blatt 13a
1Wenn an der einen Seite ein Graben und an der anderen Seite ein Strom sich befindet, so teilen sie diagonal.
2EINEN SAAL &C. Wie ist es, wenn nicht genügend für den einen und für den anderen verbleibt? – R. Jehuda sagt, hierbei gelte die Norm ‘nimm oder ich nehme’; R. Naḥman sagt, hierbei gelte nicht die Norm ‘nimm oder ich nehme’.
3Raba sprach zu R. Naḥman: Wie machen, nach deiner Auffassung, die Norm ‘nimm oder ich nehme’, habe keine Geltung, der Erstgeborene und sein Bruder, wenn ihr Vater ihnen einen Sklaven oder ein unreines Vieh hinterlassen hat? Dieser erwiderte: Ich sage, er diene einen Tag diesem und zwei Tage jenem.
4Man wandte ein: Der Halbsklave diene einen Tag seinem Herrn und einen Tag sich selber – so die Schule Hillels. Die Schule Šammajs erwiderte: Ihr habt allerdings eine Vorsorge für seinen Herrn getroffen, nicht aber für ihn; eine Sklavin heiraten darf er nicht, eine Freie heiraten darf er nicht, und [die Heirat] ganz unterlassen [ebenfalls nicht], da die Welt zur Fortpflanzung erschaffen wurde, denn es heißt:nicht zur Einöde hat er sie erschaffen, sondern daß sie bewohnt werde.
5Vielmehr zwinge man seinen Herrn, ihn zum Freien zu machen, und dieser schreibe ihm einen Schuldscheinüber die Hälfte seines Wertes. Darauf trat die Schule Hillels zurück und pflichtete der Schule Šammajs bei!? –
6Anders verhält es sich hierbei, wo nur ‘ich nehme’, nicht aber ‘nimm du’ erfolgen kann. –
7Komm und höre: Wenn zwei Brüdern, einer reich und einer arm, ihr Vater ein Badehaus oder eine Ölpresse hinterlassen hat, so ist, wenn er sie zum Vermieten errichtet hat, der Mietzins zu teilen; wenn aber für den eigenen Gebrauch, so kann der reiche zum armen sagen:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.