Bava Batra — Blatt 140b

1Vermindert die Tochter seiner Frau das Vermögen? Vermindert seine Witwe das Vermögen? Wer geht von der Witwe und ihrer Tochter vor?

2Dieser erwiderte: Geh jetzt und komme morgen. Als er kam, sprach er zu ihm: Allenfalls ist eines zu entscheiden, denn R. Abba sagte im Namen R. Asis, bei einem geringen Vermögen haben sie das Verhältnis der Witwe zur Tochter dem Verhältnisse der Tochter zu den Brüdern gleichgestellt; wie bei Tochter und Brüdern die Tochter zu unterhalten ist und die Brüder an den Türen betteln mögen, ebenso ist bei Witwe und Tochter die Witwe zu unterhalten und die Tochter mag an den Türen betteln.

3ADMON SAGTE: HABE ICH DENN, WEIL ICH MÄNNLICHEN GESCHLECHTES BIN, VERLUST ZU ERLEIDEN &C. Wie meint er es? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: habe ich denn, weil ich männlichen Geschlechtes bin und mich mit der Tora befassen kann, Verlust zu erleiden!? Raba sprach zu ihm: Demnach erbt nur, wer sich mit der Tora befaßt, und wer sich mit der Tora nicht befaßt, erbt nicht!? Vielmehr, erklärte Raba, meint er es wie folgt: habe ich denn, weil ich männlichen Geschlechtes bin und bei einem großen Vermögen Erbe bin, bei einem kleinen Vermögen Verlust zu erleiden!?

4WENN JEMAND SÖHNE, TÖCHTER UND EINEN GESCHLECHTSLOSEN HINTERLASSEN HAT, SO KÖNNEN IHN, WENN ES EIN GROSSES VERMÖGENIST, DIE MÄNNLICHEN [KINDER] ZU DEN WEIBLICHEN DRÄNGEN, UND WENN ES EIN GERINGES VERMÖGENIST, DIE WEIBLICHEN ZU DEN MÄNNLICHEN DRÄNGEN.

5WENN JEMAND GESAGT HAT: GEBIERT MEINE FRAU EINEN KNABEN, SO SOLL ER EINE MINEERHALTEN, UND SIE EINEN KNABEN GEBIERT, SO ERHÄLT ER EINE MINE. [SAGTE ER:] WENN EIN MÄDCHEN, ZWEIHUNDERT [ZUZ], UND GEBIERT SIE EIN MÄDCHEN, SO ERHÄLT ES ZWEIHUNDERT [ZUZ. SAGTE ER:].

6WENN EINEN KNABEN, EINE MINE, WENN EIN MÄDCHEN, ZWEIHUNDERT [ZÜZ], UND GEBIERT SIE EINEN KNABEN UND EIN MÄDCHEN, SO ERHÄLT DER KNABE EINE MINE UND DAS MÄDCHEN ZWEIHUNDERT [ZUZ]; GEBIERT SIE EINEN GESCHLECHTSLOSEN, SO ERHÄLT ER NICHTS. SAGTE ER ABER, WAS MEINE FRAU GEBIERT, SOLL ERHALTEN, SO ERHÄLT ES AUCH DIESER. IST KEIN ANDERER ERBE ALS DIESER VORHANDEN, SO ERBT ER ALLES.

7GEMARA. Sie drängen ihn, und er erhält gleich einer Tochter, und [dem widersprechend] lehrte er im Schlußsatze, wenn sie einen Geschlechtslosen gebiert, erhalte er nichts!? Abajje erwiderte: Sie drängen ihn, und er erhält nichts.

8Raba erwiderte: Sie drängen ihn, und er erhält wohl, und der Schlußsatz vertritt die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél; denn es wird gelehrt: Hat es ein Geschlechtsloses oder einen Zwitter geworfen, so erstreckt sich, wie R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die Heiligkeit nicht auf diese.

9Man wandte ein: Der Geschlechtslose erbt gleich eine Sohne und ist zu unterhalten gleich einer Tochter. Allerdings ist nach Raba zu erklären, er erbe gleich einem Sohne, bei einem geringen Vermögen, und ist gleich einer Tochter zu unterhalten, bei einem großen Vermögen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.