Bava Batra — Blatt 141b
1denn es wird gelehrt: [Sagte jemand:] wer mir verkündet, wovon meine Frau entbunden wurde, erhalte, wenn es ein Knabe ist, eine Mine, so erhält dieser, wenn sie einen Knaben gebiert, eine Mine; wenn es ein Mädchen ist, eine Mine, so erhält dieser, wenn sie ein Mädchen gebiert, eine Mine, und wenn sie einen Knaben und ein Mädchen gebiert, so erhält er nur eine Mine. –
2Er hat ja von einem Knaben und einem Mädchen nicht gesprochen!? – Wenn er auch gesagt hat: wenn einen Knaben und ein Mädchen, so erhalte er eine Mine. – Was schließt dies demnach aus!? – Dies schließt eine Fehlgeburt aus.
3Einst sprach jemand zu seiner Frau: Mein Vermögen soll dem gehören, mit dem du schwanger bist. Da entschied R. Hona: Er hat es einem Fötus zugeeignet, und wenn jemand etwas einem Fötus zueignet, so eignet er es nicht.
4R. Naḥman wandte gegen R. Hona ein: Wenn jemand gesagt hat: gebiert meine Frau einen Knaben, so soll er eine Mine erhalten, und sie einen Knaben gebiert, so erhält er eine Mine!? Dieser erwiderte: Ich weiß nicht, wer der Autor unserer Mišna ist. –
5Sollte er ihm doch erwidert haben, sie vertrete die Ansicht R. Meírs, welcher sagt, man könne auch das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? –
6R. Meír ist dieser Ansicht nur in dem Falle, wenn dieser auf der Welt vorhanden ist, ist er dieser Ansicht etwa auch in dem Falle, wenn dieser nicht auf der Welt vorhanden ist!? –
7Sollte er ihm doch erwidert haben, sie vertrete die Ansicht R. Joses, welcher sagt, der Fötus könne eignen!? Wir haben nämlich gelernt: Der Fötus macht [für die Hebe] untauglich, aber nicht zu essen berechtigt – so R. Jose!? –
8Anders verhält es sich bei der Erbschaft, die von selber kommt. –
9Sollte er ihm doch erwidert haben, sie vertrete die Ansicht des R. Joḥanan b. Beroqa, welcher sagt, es gebe keinen Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung!? Wir haben nämlich gelernt: R. Joḥanan b. Beroqa sagte: Sagte er es von einem, der Anwartschaft hat, ihn zu beerben, so sind seine Worte gültig. –
10R. Joḥanan sagt dies nur von dem Falle, wenn dieser auf der Welt vorhanden ist, sagt er dies etwa auch von dem Falle, wenn dieser nicht auf der Welt vorhanden ist. –
11Sollte er ihm doch erwidert haben, sie vertrete die Ansicht des R. Joḥanan b. Beroqa, und dieser sei der Ansicht R. Joses!? –
12Wer sagt, daß er es ist!? – Sollte er ihm doch erwidert haben, [die Mišna spreche] von einem Verkünder!? – Wie wäre demnach der Schlußsatz zu erklären: ist kein anderer Erbe als dieser vorhanden, so erbt er alles; was hat, wenn hier von einem Verkünder gesprochen wird, dieser mit der Erbschaft zu tun!? –
13Sollte er ihm doch erwidert haben: in dem Falle, wenn sie bereits geboren hat!? – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: sagte er aber: was meine Frau gebiert, soll erhalten, so erhält es auch dieser; wieso heißt es demnach gebiert, es müßte ja heißen: geboren hat!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.