Bava Batra — Blatt 142a

1Sollte er ihm doch erwidert haben: wenn er gesagt hat: sobald sie es geboren haben wird!? R. Hona vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Hona sagte, auch wenn er ‘geboren haben wird’ [gesagt hat], habe [das Kind] es nicht geeignet.

2R. Naḥman sagt nämlich, wenn jemand etwas einem Fötus zueignet, habe er es nicht geeignet; [sagte er:] sobald er geboren ist, habe er es geeignet. R. Hona sagt, auch wenn [er gesagt hat:] sobald er geboren ist, habe er es nicht geeignet. R. Šešeth sagt, ob so oder so habe er es geeignet.

3R. Šešeth sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Wenn ein Proselyt gestorben ist und Jisraéliten sein Vermögen geplündert haben, und darauf erfahren, daß er einen Sohn hat oder daß seine Frau schwanger ist, so müssen sie es zurückgeben; wenn sie alles zurückgegeben haben und nachher erfahren, daß sein Sohn gestorben ist oder seine Frau abortiert hat, so hat der es geeignet, der es zum zweiten Male in Besitz genommen hat, und der es zum ersten Male in Besitz genommen hat, nicht geeignet.

4Wozu brauchen sie es nun, wenn man sagen wollte, ein Fötus könne nichts eignen, zum zweiten Male in Besitz zu nehmen, sie haben es ja bereits in Besitz genommen!?

5Abajje entgegnete: Anders verhält es sich bei einer Erbschaft, da sie von selber kommt. Raba entgegnete: Anders verhält es sich in diesem Falle, da es von vornherein nur lose in ihre Hände gekommen war. –

6Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn sie von ihm gehört haben, daß er gestorben sei, während er in Wirklichkeit nicht gestorben war, später aber gestorben ist. –

7Komm und höre: Ein einen Tag altes Kind erbt und vererbt. Nur wenn es einen Tag alt ist, ein Fötus aber nicht!? – R. Šešeth erklärte ja, es erbe das mütterliche Vermögen, um es den Brüdern väterlicherseits zu vererben. Daher nur dann, wenn es einen Tag alt ist, nicht aber ein Fötus,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.