Bava Batra — Blatt 143a

1und er nickte mit dem Kopfe. Hierauf ging er zu ihm, und dieser sprach zu ihm: Würde jemand denn eignen, wenn einer zu ihm sagen würde: eigne dies gleich einem Esel!?

2Es wurde nämlich gelehrt: [Sagte jemand:] eigne dies gleich einem Esel, so hat er es nicht geeignet; wenn aber: du und der Esel, so hat er, wie R. Naḥman sagt, die Hälfte, wie R. Hamnuna sagt, nichts, und wie R. Šešeth sagt, alles geeignet.

3R. Šešeth sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: R. Jose sagte: Bei Gurken ist nur das Innere bitter, daher muß man, wenn man von diesen die Hebe entrichtet, etwas zum Äußeren hinzufügen.

4Weshalb denn, dies gleicht ja dem Falle: du und der Esel!? –

5Anders verhält es sich da, denn nach der Tora ist die Hebe gültig.

6R. Ilea͑ sagte nämlich: Woher, daß die Absonderung der Hebe vom Schlechten für das Gute gültig ist? Es heißt:ihr sollt seinethalben auf euch keine Sünde laden, wenn ihr das Beste davon abhebt, und wenn es nicht heilig wäre, könnte ja keine Sünde aufgeladen werden. Hieraus also, daß die Absonderung der Hebe vom Schlechten für das Gute gültig ist.

7R. Mordekhaj sprach zu R. Aši: R. Ivja erhob dagegen folgenden Einwand: Einst ereignete sich ein Fall mit fünf Frauen, unter welchen zwei Schwestern waren, daß jemand einen Korb mit Feigen sammelte, die ihnen gehörten und vom Siebentjahre waren, und zu ihnen sprach: ihr alle sollt mir mit diesem Korbe angetraut sein, und eine von ihnen ihn für alle entgegennahm. Da entschieden die Weisen, die Schwestern seien nicht angetraut.

8Also nur die Schwestern nicht, wohl aber die Fremden; weshalb denn, dies gleicht ja dem Falle: du und der Esel!?

9Dieser erwiderte: Deshalb sah ich auch R. Hona b. Ivja im Traume, denn R. Ivja erhob dagegen einen Einwand. Haben wir etwa nicht erklärt, wenn er gesagt hat: diejenigen von euch, die zum Beischlafe geeignet sind, sollen mir angetraut sein.

10Einst sagte jemand zu seiner Frau: Mein Vermögen soll dir und deinen Kindern gehören. Da entschied R. Joseph, sie erhalte die Hälfte. R. Joseph sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre:Es soll Ahron und seinen Söhnen gehören, die Hälfte Ahron und die Hälfte seinen Söhnen.

11Abajje sprach zu ihm: Allerdings gilt dies dort, denn Ahron war an der Verteilung mitbeteiligt, und wenn der Allbarmherzige dies noch besonders erwähnt, so besagt dies, daß er die Hälfte erhalte, eine Frau aber ist ja an der Erbschaft nicht beteiligt, somit genügt es, wenn sie einen Anteil gleich einem der Söhne erhält. –

12Dem ist aber nicht so; einst ereignete sich ein solcher Fall in Nehardea͑, und Šemuél ließ die Hälfte einfordern; in Tiberjas, und R. Joḥanan ließ die Hälfte einfordern. Ferner erzählte R. Jiçḥaq b. Joseph, als er kam, daß, als man einst von der Regierung auf Bule und Startege das Geld zur Herstellung einer Krone auferlegte, Rabbi entschied, daß Bule die Hälfte und Startege die Hälfte zu geben haben. –

13Was soll dies: da mußte, wenn man Bule etwas auferlegte, auch Startege beitragen, und da es bei der Regierung bekannt war, daß beide beizutragen haben, so wurden Bule und Startege im Schriftstück deshalb besonders genannt, damit diese die Hälfte und jene die Hälfte beitragen.

14R. Zera wandte ein: Sagte jemand: ich nehme auf mich, ein Speisopfer von hundert Zehntel in zwei Gefäßen darzubringen, so muß er sechzig in einem Gefäße und vierzig in einem anderen Gefäße darbringen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.