Bava Batra — Blatt 143b
1hat er fünfzig in einem Gefäße und fünfzig in einem anderen Gefäße dargebracht, so hat er seiner Pflicht genügt. Nur wenn er dargebracht hat, nicht aber von vornherein; wenn man nun sagen wollte, in solchen Fällen sei Hälfte und Hälfte zu verstehen, so sollte es auch von vornherein erlaubt sein!? –
2Was soll dies: in diesem Falle sind wir Zeugen, daß dieser von vornherein ein möglichst großes Opfer darbringen wollte, und nur deshalb sagte er: in zwei Gefäßen, weil er wußte, daß es in einem Gefäße nicht darzubringen ist; daher muß er es in der möglichsten Größe darbringen.
3Die Halakha ist wie R. Joseph beim Felde, bei der Angelegenheit und bei der Hälfte.
4Einst sandte jemand Stücke Seidenstoff nach Hause. Da entschied R. Ami: Was für die Söhne geeignet ist, gehöre den Söhnen, und was für die Töchter geeignet ist, gehöre den Töchtern. Dies gilt jedoch nur von dem Falle, wenn er keine Schwiegertochter hat, wenn er aber eine Schwiegertochter hat, so hat er [das Geschenk] seiner Schwiegertochter gesandt. Wenn aber seine Töchter nicht verheiratet sind, so übergeht niemand seine Töchter und beschenkt seine Schwiegertochter.
5Einst verfügte jemand: mein Vermögen soll meinen Söhnen gehören, und er hatte einen Sohn und eine Tochter. Nennt man einen Sohn ‘Söhne’, und er wollte seiner Tochter das Zehntel entziehen, oder nennt man einen Sohn nicht ‘Söhne’, und er wollte seine Tochter einbegreifen, daß sie es als Geschenk erhalte? –
6Komm und höre:Und die Söhne Dans: Ḥušim. Raba erwiderte: Vielleicht ist dies nach dem Autor aus der Schule Ḥizqijas zu erklären, daß sie nämlich so zahlreich waren wie die Sträucher [ḥušim]!? Vielmehr, erklärte Raba:Die Söhne Phalus: Eliab. R. Joseph erklärte:Die Söhne Ethans: A͑zarja.
7Einst sprach jemand: mein Vermögen soll meinen Söhnen gehören, und er hatte einen Sohn und einen Enkelsohn. Nennt man einen Enkelsohn ‘Sohn’ oder nicht? R. Ḥabiba sagte, man pflege auch einen Enkelsohn ‘Sohn’ zu nennen, und Mar b. R. Aši sagte, man pflege einen Enkelsohn nicht ‘Sohn’ zu nennen. Übereinstimmend mit Mar b. R. Aši wird gelehrt: Wer sich den Genuß von seinen Kindern abgelobt hat, darf von den Kindern der Kinder genießen.
8WENN JEMAND ERWACHSENE UND UNERWACHSENE KINDER HINTERLASSEN HAT, UND DIE ERWACHSENEN DIE GÜTER MELIORIERTHABEN, SO HABEN SIE FÜR DIE MASSE MELIORIERT. WENN SIE ABER GESAGTHABEN: SEHT, WAS UNSER VATER HINTERLASSEN HAT, WIR WOLLEN ES BEARBEITENUND [DEN ERTRAG] GENIESSEN, SO HABEN SIE ES FÜR SICHMELIORIERT. EBENSO HAT EINE FRAU, WENN SIE DIE GÜTERMELIORIERT HAT, DIESE FÜR DIE MASSE MELIORIERT; WENN SIE ABER GESAGT HAT: SEHT, WAS MEIN MANN MIR HINTERLASSEN HAT, ICH WILL ES BEARBEITEN UND [DEN ERTRAG] GENIESSEN, SO HAT SIE ES FÜR SICH MELIORIERT.
9GEMARA. R. Ḥabiba, Sohn des R. Joseph, des Sohnes Rabas, sagte im Namen Rabas: Dies gilt nur von dem Falle, wenn die Melioration der Güter durch die Güter erfolgt ist, wenn aber die Melioration durch sie selber erfolgt ist, so haben sie sie für sich selbst melioriert. –
10Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥanina sagte ja, selbst wenn der Vater ihnen nur einen Deckelbrunnen hinterlassen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.