Bava Batra — Blatt 145b
1es wird im Siebentjahre nicht erlassen; und der Erstgeborene erhält davon keinen doppelten Anteil.
2Es kann durch das Gericht eingefordert werden, weil es einem Darlehen gleicht. Dabei gibt es keinen Wucher, weil jener es ihm nicht deshalb gegeben hat. Es wird im Siebentjahre nicht erlassen, weil es von diesem nicht heißt:es soll nicht mahnen.
3Der Erstgeborene erhält davon keinen doppelten Anteil: weil es Anwartschaftliches ist, und der Erstgeborene nicht vom Anwartschaftlichen ebenso [einen doppelten Anteil] erhält wie vom Vorhandenen.
4R. Kahana sagte: Beim Hochzeitsgeschenke gilt folgende Regel: War er in der Stadt, so sollte er hingehen. Konnte er die Laute des Tamburins hören, so sollte er hingehen; konnte er die Laute des Tamburins nicht hören, so müßte jener es ihm mitteilen; er kann es ihm nur übelnehmen, zurückzahlen muß er aber. –
5Bis zu welchem Betrage? Abajje erwiderte: Bei den Hochzeitsleuten gilt folgende Regel: was man bis zu einem Zuz in der Hand mitgebracht hat, leitet man in den Bauch; bis vier Zuz, die Hälfte; von da ab, jeder nach seiner Würde.
6Die Rabbanan lehrten: Wenn er bei ihm bei einer pompösen [Hochzeit] war, und dieser von ihm verlangt, daß er zu ihm zu einer stillen komme, so kann er ihm erwidern: ich komme zu dir nur zu einer pompösen, wie du zu mir gekommen bist. Wenn er bei ihm [zur Hochzeit] mit einer Jungfrau war, und dieser von ihm verlangt, daß er zu ihm [zur Hochzeit] mit einer Witwe komme, so kann er ihm erwidern: zu einer mit einer Jungfrau komme ich zu dir, wie du zu mir gekommen bist.
7Wenn er bei ihm zur zweiten [Hochzeit] war, und dieser von ihm verlangt, daß er zu ihm zur ersten komme, so kann er ihm erwidern: wenn du eine zweite Frau heiratest, so komme ich zu dir. Wenn er bei ihm [zur Hochzeit] mit einer Frau war und dieser von ihm verlangt, daß er zu ihm zu einer mit zweien komme, so kann er ihm erwidern: bei einer komme ich zu dir, wie du zu mir gekommen bist.
8Die Rabbanan lehrten: Reich an Gütern und reich an Pomp ist der Agadakundige. Reich an Geld und reich an Liegenschaften ist der Scholastiker. Reich an Produkten und reich an Schätzen ist der Lehrenkundige. Alle aber benötigen des Kornbesitzers, das ist der Gemara-[kundige].
9R. Zera sagte im Namen Rabhs: Es heißt:alle Tage des Armen sind schlecht, das ist der Talmudkundige;aber ein heiteres Gemüt ist stets wie auf einem Gastmahle, das ist der Mišnakundige.
10Raba legt dies umgekehrt aus. Das ist es, was R. Mešaršeja im Namen Rabas sagte: Es heißt: wer Steine bricht, tut sich wehe an ihnen, wer Holz spaltet, erwärmt sich dadurch. Wer Steine bricht, tut sich wehe an ihnen, das sind diejenigen, die sich mit der Mišna befassen; wer Holz spaltet, erwärmt sich dadurch, das sind diejenigen, die sich mit dem Talmud befassen.
11R. Ḥanina erklärte: Alle Tage des Armen sind schlecht, das ist derjenige, der ein böses Weib hat; aber ein heiteres Gemüt ist stets wie auf einem Gastmahle, das ist derjenige, der ein gutes Weib hat. R. Jannaj erklärte: Alle Tage des Armen sind schlecht, das ist der Empfindliche; aber ein heiteres Gemüt ist stets wie auf einem Gastmahle, das ist der Unempfindliche.
12R. Joḥanan erklärte: Alle Tage des Armen sind schlecht, das ist der Mitleidige; aber ein heiteres Gemüt ist stets wie auf einem Gastmahle, das ist der Mitleidslose. R. Jehošua͑ b. Levi erklärte: Alle Tage des Armen sind schlecht, das ist der Ungeduldige; aber ein heiteres Gemüt ist stets wie auf einem Gastmahle, das ist der Geduldige.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.